Spital Wallis weist den Bericht des Kantonalen Finanzinspektorats (KFI) entschieden zurück
Die am 20. Juli 2011 veröffentlichten Schlussfolgerungen des Berichts des Kantonalen Finanzinspektorats (KFI) entsprechen nicht den gegenwärtig geltenden Richtlinien der Schweizer Spitäler. Das Spital Wallis betont nachdrücklich seine Redlichkeit!
Der Bericht des KFI mit dem Titel „Kontrolle der Berechnungspraxis des Spitalzentrums Mittelwallis (CHCVs) und des Spitalzentrums Oberwallis (SZO) bezüglich des Kontrastmittels Ultravist und von Arzneimitteln in der Onkologie“ wurde den zuständigen Behörden am vergangenen 20. Juli vorgelegt. Die Reaktion des Spital Wallis ist eindeutig. Wir weisen die Schlussfolgerungen des Berichts entschieden zurück. Sie widersprechen den allgemein bekannten geltenden Bestimmungen für Schweizer Spitäler.
Die vom KFI aufgeworfene Problematik betrifft die Weitergabe der vom Spital beim Einkauf von Arzneimitteln ausgehandelten Preisnachlässe. Zwar ist das Prinzip der Weitergabe dieser Preisnachlässe klar in der eidgenössischen Gesetzgebung verankert, die Art der Weitergabe der Preisnachlässe auf Rechnungen zu Lasten der Versicherungsträger hingegen ganz und gar nicht.
Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Praktiken des Spital Wallis und den Schlussfolgerungen der KFI beruhen hauptsächlich auf der mangelnden Klarheit der Weitergabe der von den Spitälern erzielten Preisvorteile an die Patienten respektive an die Krankenkassen. Angesichts dieser Situation hat das Spital Wallis 2009 eine aus Fachexperten bestehende Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingesetzt. Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass die Praxis des Spital Wallis sich nicht entscheidend von denen anderer Spitäler unterschied: alle erzielten Vorteile fanden sich in unserer Betriebsrechnung wieder und trugen somit direkt oder indirekt zur Minderung des Preises unserer Leistungen zugunsten von Patienten und Versicherern wieder, so wie es das Gesetz (KVG) vorsieht.
Um das Gesetz und seine Verordnungen verständlicher zu gestalten, hat der Dachverband der Spitäler der Schweiz (H+) einen Verhaltenscodex für alle schweizerischen Spitäler heraus-gegeben. Der Codex wurde in Abstimmung mit allen in diesem Bereich kompetenten Partnern ausgearbeitet: dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Apothekerverband, der Wettbewerbskommission, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Preisüberwacher, der Krankenkassen und der Konferenz der Gesundheitsdirektoren.
Dieser Verhaltenskodex weist eindeutig darauf hin, dass von Spitälern auf Arzneimittel erreichte Preisnachlässe vollständig weitergegeben werden, indem sie in die Betriebsrechnung des Spitals eingegliedert werden.
Das Spital Wallis hat diese Richtlinie exakt befolgt und die Preisnachlässe in transparenter Weise in die Betriebsrechnung des Spitals einfließen lassen.
„Wir haben ein reines Gewissen“ erläutert Dietmar Michlig, Generaldirektor des Spital Wallis. „Ich möchte betonen, dass kein Patient übervorteilt oder Opfer falscher Rechnungen wurde, ganz im Gegenteil. Wir werden alles Notwendige tun, um unsere Redlichkeit unter Beweis zu stellen. Es kann nicht angehen, dass wir an den Pranger gestellt werden, obwohl wir die geltenden Bestimmungen in diesem Bereich beachtet haben.“
Das Spital Wallis nimmt die unterschiedlichen Interpretationen in dieser Frage zur Kenntnis. Die Meinungsunterschiede dürfen jedoch nicht zu Lasten des Spital Wallis und seines Images ausgetragen werden. Um seine Position zu verteidigen und Klarheit in dieser Angelegenheit zu erlangen, hat das Spital Wallis bereits Kontakt mit den zuständigen Instanzen aufgenommen.
Wenn die Schlussfolgerungen des Berichts von allen zuständigen Stellen bestätigt werden, wird das Spital Wallis die Debatte auf nationale Ebene tragen, um eine für alle schweizerischen Spitäler geltende Regel zu erreichen.