Wiedereinführung der Halbprivatabteilung
Wahl des Kaderarztes und mehr Komfort
Mit der Zuordnung der Zweibettzimmer zur Allgemeinen Abteilung waren die Halbprivatabteilungen in den öffentlichen Spitälern des Wallis aufgehoben worden. Im letzten Frühjahr wurde die Halbprivatabteilung jedoch im Spital Wallis für die sogenannten «Akutbetten» wieder eingeführt. In diesem Zusammenhang konnte bereits ein erfreulicher Erfolg verzeichnet werden: Allein im Monat Mai wurden in dieser Abteilung rund 40 Patientinnen und Patienten verzeichnet.
Aus diesen Belegungszahlen geht hervor, dass recht viele Walliserinnen und Walliser über eine Halbprivat-Versicherungsdeckung verfügen. Während diese Versicherten ihren Spitalaufenthalt bis zum 30. April nicht in dieser Abteilung verbringen konnten, kann das Spital Wallis den Erwartungen dieser Patientinnen und Patienten seit diesem Datum entsprechen.
Zur Information möchten wir daran erinnern, dass in den Spitälern zwischen drei Arten von Versicherungsdeckung unterschieden wird:
• Allgemeine Abteilung, gedeckt durch die obligatorische Grundversicherung;
• Privatabteilung, gedeckt durch eine Zusatzversicherung; der Patient kann den Kaderarzt selbst auswählen und hat Anspruch auf ein komfortables Einzelzimmer;
• Halbprivatabteilung, ebenfalls gedeckt durch eine Zusatzversicherung; der Patient kann den Kaderarzt selbst auswählen und hat Anspruch auf die Unterbringung in einem Zweibettzimmer;
In der Halbprivatabteilung können somit die Patientinnen und Patienten wie die Patientinnen und Patienten der Privatabteilung den Kaderarzt, der den chirurgischen Eingriff persönlich vornimmt und/oder die medizinische Betreuung übernimmt, selbst auswählen. Ausserdem führt der Kaderarzt täglich eine Visite bei diesen Patientinnen und Patienten durch, um die erforderliche Behandlung und einen positiven Krankheitverlauf zu gewährleisten.
Im Spital Wallis profitieren die Patientinnen und Patienten der Halbprivatabteilung zusätzlich von einem im Vergleich zur Allgemeinen Abteilung höheren Hotelleriekomfort. «Das Spital bietet ihnen Hotellerieleistungen, die im Vergleich mit der Allgemeinen Abteilung höher sind und permanent weiterentwickelt werden. Dazu gehören Fernsehen, ein Begrüssungsset, ein Früchtekorb, ein Bademantel,… », erklärt Dominique Epiney, Verwaltungs- und Finanzdirektor des Spitalzentrums Mittelwallis und Leiter dieses Projekts auf der Ebene des Spitals Wallis.
Die Patientinnen und Patienten der Halbprivatabteilung teilen grundsätzlich ihr Zimmer mit einem anderen Halbprivatversicherten. Gegen Entrichtung eines Zuschlags von 140 Franken pro Tag werden für die Halbprivatabteilung versicherte Patientinnen und Patienten in einem Einzelzimmer untergebracht.
Die Wiedereinführung der Halbprivatabteilung erfolgte insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes am 1. Januar 2012. Sie gibt die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten, die in ihren Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland haben und über die entsprechende Zusatzversicherung verfügen, unter den bestmöglichen Bedingungen zu betreuen. Dies dürfte auch für Patientinnen und Patienten atraktiv sein, welche die Leistungen eines bestimmten Arztes in Anspruch nehmen möchten. Gemäss dem Bundesamt für Privatversicherungen verfügen eine Million Schweizer Versicherte über eine Zusatzversicherung für die Unterbringung in der Halbprivatabteilung, gegenüber einer halben Million mit einer Versicherungsdeckung für die Privatabteilung.