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Das Spital Wallis nimmt zur Kenntnis, dass seine Strafanzeige gegen Dr. Daniel Savioz durch den mit dem Fall betrauten Staatsanwalt zu den Akten gelegt wird

Das Spital Wallis erfuhr durch die Presse, dass seine im März 2010 gegen Dr. Savioz erstattete Strafanzeige zu den Akten gelegt wurde. Es sei daran erinnert, dass das Spital Wallis nach der Weitergabe namentlicher Patientenakten an das Universitätsspital Genf Strafanzeige gegen Dr. Savioz erstattete.

Da die Walliser Justiz das Spital Wallis nicht als Nebenkläger im Verfahren zuliess, wurde uns die Entscheidung nicht zugestellt, wir können sie somit auch nicht kommentieren oder in irgendeiner Form dagegen rekurrieren.

Zum damaligen Zeitpunkt kam das Spital Wallis angesichts der Schwere der Vorfälle (Weitergabe nominativer Patientenakten an Dritte) lediglich seinen Pflichten nach und bleibt von der Richtigkeit seines Vorgehens überzeugt. Es hat den Fall den Strafbehörden zur Beurteilung vorgelegt. Wir können heute die Entscheidung lediglich zur Kenntnis nehmen und unsere grosse Verwunderung und unser Unverständnis zum Ausdruck bringen.

Abgesehen von diesem Urteil sei jedoch daran erinnert, dass das Spital Wallis interne Richtlinien aufgestellt hat, die seine Mitarbeiter beachten müssen, insbesondere für Zwischen¬fälle.

Das Spital Wallis stellt klar, dass Dr. Savioz mehrfach Gelegenheit hatte, sich gegenüber seinen Vorgesetzten zu äussern und diese Möglichkeiten nicht genutzt hat. Er hat eigenmächtig nicht anonymisierte Patientenakten einem seiner Kollegen der HUG zukommen lassen, ohne zuvor seine Vorgesetzten zu verständigen.

Es sei weiterhin an einen wichtigen Fakt erinnert: das im Spital Wallis durchgeführte Audit des französischen Krankenhausverbands hat die ausgezeichnete Qualität der Pflege in der von Dr. Savioz bemängelten chirurgischen Abteilung bescheinigt.

Wie mit seiner jüngsten Entscheidung bezüglich der Weitergabe von Patientendaten an die Versicherer, wird das Spital Wallis auch weiterhin die ärztliche Schweigepflicht verteidigen.