Aufnahme
Administrative Auskünfte vor Ihrer Aufnahme erhalten Sie telefonisch unter der Nr. 027/603.74.74.
Melden Sie sich bitte zu dem von Ihrem behandelnden Arzt oder von der Klinik angegebenen Termin an der Rezeption. Im Prinzip erfolgt der Spitaleintritt von Montag bis Freitag jeweils um 13.15 Uhr.
Müssen Sie bei Spitaleintritt nüchtern sein, dürfen Sie 6 Stunden vorher weder essen noch trinken noch rauchen.
Im Fall von Notaufnahmen werden die Formalitäten auf ein Minimum beschränkt. Wir sind Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen so rasch wie möglich die notwendigen Unterlagen bei der Patientenaufnahme vorbeibringen.
Eine für die Patienten bestimmte Broschüre enthält alle für Ihren Aufenthalt wichtigen Informationen. Sie erhalten Sie auf Anfrage in der Patientenaufnahme.
Dokumente
Zur Erleichterung Ihrer Betreuung bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzuweisen :
In der Patientenaufnahme
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Einweisungsschreiben des Arztes
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Überweisungsschein des Spitals oder des regionalen Sozialmedizinischen Zentrums
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Liste der Medikamente, die Sie normalerweise einnehmen
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Telefonnummern (mindestens zwei) der Familie oder von Angehörigen, die ständig erreichbar sind
Mitbringen
Nehmen Sie nur die für Ihren Spitalaufenthalt unbedingt notwendigen Utensilien mit
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Necessaire
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Tages- und Nachtkleidung
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Pantoffeln und Schuhe
Das Spital stellt Ihnen Handtücher und Waschlappen sowie für die Pflege geeignete Hemden zur Verfügung. Die Klinik übernimmt gegen Bezahlung die Pflege der Privatwäsche.
Die Krankenschwester informiert den Patienten oder seine Angehörigen im Falle eines besonderen Bedarfs.
Zahnprothesen/Gehörapparate sowie Brillen/Kontaktlinsen sind sorgfältig aufzubewahren; das Spital über-nimmt im Falle ihres Verlustes keinerlei Haftung.
Geld und Wertgegenstände
Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände. Wir empfehlen Ihnen, weder Geld noch Wertgegenstände in Ihrem Zimmer liegen zu lassen. Sie können sie bei den Telefonistinnen in Verwahrung geben.
Kaution
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Allgemeinabteilung :
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Von in der Schweiz wohnhaften Patienten mit einer Schweizer Krankenversicherung wird keineKaution verlangt. Das Gleiche gilt für Patienten mit einer Kostengutsprache. |
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Privatabteilung :
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Sie müssen eine Anzahlung leisten, wenn der Aufenthalt in der Privatabteilung nicht durch Ihre Versicherung gedeckt ist. |
| Einzelzimmer : |
Sie müssen eine Anzahlung leisten. |