Übertragbare Krankheiten

Ansteckende Krankheiten können von Person zu Person übertragen werden. Gewisse dieser Krankheiten erfordern besondere Massnahmen (z.B. Verabreichung prophylaktischer Antibiotika, Impfung, Quarantäne).

Die kantonale Einheit für übertragbare Krankheiten, welche in die Abteilung für Infektionskrankheiten des Zentralinstitut der Spitäler integriert ist, untersteht dem Kantonsarzt, der sie mit Aufgaben im Bereich der Surveillance und der Koordination allfälliger Aktionen beauftragt.