Das Spital Wallis unterzeichnet die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Das Spital Wallis hat die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor am 21. März 2023 unterzeichnet. Die Institution bekräftigt damit die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen.

Der Verwaltungsrat des Spital Wallis folgte den Empfehlungen der HR-Plattform sowie der Generaldirektion und hat an seiner Sitzung vom 7. März 2023 der Ratifizierung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zugestimmt (Charta siehe Beilage). Die Personalkommission des Spital Wallis und die Gewerkschaften haben die Unterzeichnung ebenfalls begrüsst.

Förderung der beruflichen Gleichstellung

Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Grundprinzip der Bundesverfassung und ein Grundwert unserer Gesellschaft. Bei der Förderung der beruflichen Gleichstellung soll die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion ausüben, wofür das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Jahr 2016 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert hat. Mit ihrer Unterzeichnung bekräftigen Bund, Kantone, Gemeinden und seit 2019 auch staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, sich für die Lohngleichheit zu engagieren.

Das Spital Wallis hat die Charta am 21. März 2023 ratifiziert. «JeglicheLohndiskriminierung zu vermeiden ist dem Spital Wallis ein ernstes Anliegen», bekräftigt sein Verwaltungsratspräsident Pascal Strupler. «Massnahmen im Bereich der Funktionsbewertung, die dem Lohnvergleich mit umliegenden Spitälern, aber auch der Lohngleichstellung dienen, wurden bereits eingeleitet.»

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Die Charta fordert den öffentlichen Sektor auf, seine Kompetenzen und seine Partnerschaften für die Lohngleichheit zu nutzen. Die Unterzeichnenden setzen sich für folgende Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Weitere Informationen und Links:

Broschüre Auf dem Weg zur Lohngleichheit - Umsetzung der Charta der Lohngleichheit: Beispiele aus Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betrieben - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG  - Plattform Lohngleichheit (admin.ch)  und www.gleichstellung-schweiz.ch