Übertragbare Krankheiten

Viele Krankheiten, die auf Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze) zurückzuführen sind, werden zwischen Menschen oder über Tiere, Nahrungsmittel oder umfeldbezogene Faktoren übertragen.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen sind die Kantonsärzte für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig. Im Wallis werden diese Aktivitäten durch das Gesundheitsgesetz und dessen Ausführungsverordnungen an die kantonale Einheit für Infektionskrankheiten übertragen, die in die Abteilung für Infektionskrankheiten des Zentralinstitut der Spitäler integriert ist.

Die Ärzte und Pflegefachpersonen dieser Einheit sind vom Kantonsarzt damit beauftragt, die übertragbaren Krankheiten in der Walliser Bevölkerung zu überwachen und die notwendigen Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu koordinieren.
 

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