Aktuelle Situation Schweiz

Stand 10.3.2020

 

«Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein» (PDF, 308 kB, 10.03.2020)

Bestätigt in der Schweiz

10. März 2020:
In der Schweiz wurde der dritte Todesfall vermeldet. Es handelt sich um eine über 80-jährige Frau aus dem Kanton Tessin. Das BAG steht mit den Behörden des Kantons Tessin in Kontakt.

10. März 2020, 12 Uhr:
Bestätigte Ansteckungen: 476 Personen

Meldungen zu Erkrankungen: aus den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug, Zürich sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein

8. März 2020:
In der Schweiz wurde der zweite Todesfall vermeldet. Es handelt sich um einen 76-jährigen Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft. Das BAG steht mit den Behörden des Kantons Basel-Landschaft in Kontakt.

5. März 2020:
In der Schweiz wurde der erste Todesfall vermeldet. Es handelt sich um eine 74-jährige Frau aus dem Kanton Waadt. Das BAG steht mit den Waadtländer Behörden in Kontakt.

Für den Bundesrat hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität.

Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Wir alle können dazu beitragen, indem wir die bisherigen und die neuen Empfehlungen beachten:

  • Abstand halten – zum Beispiel ältere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten.
  • Gründlich Hände waschen
  • Hände schütteln vermeiden
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Ausführliche Infos auf der Seite «So Schützen wir uns» oder auf www.bag-coronavirus.

Empfehlungen für die Arbeitswelt

Für ältere Menschen ab 65 Jahren und Personen mit bestehender Vorerkrankung kann das neue Coronavirus gefährlich sein. Ihr Schutz steht im Fokus der Empfehlungen für die Arbeitswelt.

Massnahme des Bundes

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Massnahmen des Bundes.

Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.

Keine Einreisebeschränkung in die Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Einschränkungen.