Aufenthalt
Alle Angestellten des Spitals unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Sie haben ein Recht darauf, über Ihre Krankheit und Ihre Behandlung informiert zu werden. Zögern Sie nicht, bei Bedarf während der Arztvisite Erklärungen zu verlangen oder um ein Gespräch mit dem Arzt zu bitten, der für Ihre Behandlung zuständig ist.
Während Ihres Spitalaufenthalts stehen Ihnen zahlreiche Dienstleistungen zur Verfügung (Cafeteria, Post, Bank, Kiosk, Blumengeschäft, Coiffeur, …). Nicht an allen Standorten des Spital Wallis stehen alle Dienstleistungen zur Verfügung.
Für weitere Informationen wählen Sie auf der untenstehenden Karte das Spital aus, in das Sie eintreten werden.