Patienten und Besucher

Maskenpflicht besteht für:
- Besucher, auch während des Besuchs im Zimmer;
- ambulante Patienten;
- hospitalisierte Patienten ausserhalb ihres Zimmers.

Ambulante Patienten und Besucher müssen ab Spitaleingang eine Schutzmaske tragen und die Hände desinfizieren.

Die Besucher dürfen keine Symptome wie Atembeschwerden oder Fieber aufweisen und nicht isolations- oder quarantänepflichtig im Zusammenhang mit COVID-19 sein.

Bei COVID-Patienten ist jeweils ein Besucher mit den üblichen Isolationsmassnahmen (Maske, Kittel und Händedesinfektion) erlaubt.
Diese Besucher müssen sich am Eingang der Station melden.