Betreuende Angehörige im Spital Wallis

Betreuende Angehörige sind ein wichtiger Pfeiler des schweizerischen Gesundheitssystems. Jede vierte Person leistet regelmässig Betreuungsarbeit für einen Angehörigen oder eine Angehörige mit gesundheitlichen Problemen. Betreuende Angehörige spielen eine grundlegende Rolle für das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Aus diesem Grund will das Spital Wallis dies formell anerkennen und das partnerschaftliche Miteinander von betreuenden Angehörigen und Spitalteam sicherstellen.  

Sekretariat Direktion Pflege & MTT

Definition «Betreuende Angehörige»

Betreuende Angehörige sind Personen, die regelmässig – sei es mangels Alternativen oder aufgrund einer persönlichen Entscheidung – im Alltag Zeit für die Pflege oder Betreuung einer Person aufbringen, deren Gesundheit oder Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Betreuende Angehörige tragen durch kontinuierliche nichtberufsmässige Hilfe- und Pflegeleistungen oder persönliche Anwesenheit zur Überwindung von Alltagsschwierigkeiten sowie zur Sicherheit, Autonomie und / oder sozialen Anbindung von bedürftigen Personen bei.  Hierbei kann es sich um Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde handeln. Organisierte Freiwilligendienste sind hier nicht gemeint.

Ernennung eines betreuenden Angehörigen

Betreuende Angehörige müssen sich ihrer Rolle bewusst sein und entscheiden frei darüber, ob sie diese Rolle annehmen wollen oder nicht. Betreuende Angehörige können, müssen aber nicht zwingend die im Patientendossier vermerkte Kontaktperson oder gleichzeitig die therapeutische Vertretende  oder gesetzliche Vertretende  der Patientin oder des Patienten sein.

Die Ernennung kann auf Wunsch der Patientin oder des Patienten oder der betreuenden Angehörigen jederzeit neu evaluiert werden.

Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen oder Patienten richtet sich das Spital an die gesetzliche Vertretende, resp. den gesetzlichen Vertretenden gemäss Artikel 378 ZGB. 

Stellung betreuender Angehörigen innerhalb des Spitals

Das Spital Wallis fragt jede urteilsfähige Patientin oder jeden urteilsfähigen Patienten, ob sie oder er von betreuenden Angehörigen unterstützt wird und ob diese während des Spitalaufenthalts aktiv werden sollen. Die entsprechenden Informationen werden dokumentiert (Eintrittsformular, Patientendossier, Überleitungsbogen usw.).

Es ist möglich, betreuende Angehörige im Spital mit einem spezifischen Badge kenntlich zu machen und ihnen spezielle Besuchszeiten zu gewähren. Die Ärzteschaft legt zusammen mit dem Pflegeteam, der Patientin oder dem Patienten und den betreuenden Angehörigen deren Aktionsradius während des Spitalaufenthalts fest. Diese Informationen werden im Patientendossier festgehalten. Betreuende Angehörige werden über die Hausordnung des Spitals ins Bild gesetzt und halten sich daran. Sie respektieren die Arbeit der Spitalmitarbeitenden und lassen ihnen ihre Zuständigkeiten. Die Ärzteschaft und das Pflegeteam sind für die Patientenversorgung zuständig und koordinieren diese. Entscheide werden vom interdisziplinären Team gemeinsam mit der urteilsfähigen Patientin oder dem urteilsfähigen Patienten gefällt.

Zusammenarbeit mit betreuenden Angehörigen

Die Aufgaben der betreuenden Angehörigen müssen – sobald dieser ernennt sind – zwischen der Patientin oder dem Patienten, dem Spitalteam und den betreuenden Angehörigen koordiniert werden. Das Spital anerkennt die betreuenden Angehörigen als Partnerin oder Partner und schafft Voraussetzungen für einen guten gegenseitigen Informationsaustausch. Die entsprechenden Modalitäten (Referenzperson, Art und Häufigkeit der Kommunikation usw.) werden in Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten festgelegt. 

Evaluation

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten und der betreuenden Angehörigen müssen die Aufgaben der Letzteren regelmässig evaluiert werden, mindestens beim Ein- und Austritt der Patientin oder des Patienten.

Rückzugsrecht

Betreuende Angehörige können jederzeit beschliessen, sich eine Auszeit zu nehmen, um eine körperliche oder psychische Erschöpfung zu vermeiden. In diesem Fall kann die Patientin oder der Patient entweder vorübergehend eine andere Person bezeichnen oder es wird keine Nachfolgeperson bestimmt und das Spitalteam übernimmt alleine die Betreuung der Patientin oder des Patienten.

Vereinigung Betreuende Angehörige Wallis

www.proches-aidants-valais.ch/de

027 321 28 28 

Dienstags sowie Donnerstags von 11 bis 14 Uhr, von 16 bis 18 Uhr, von 18 bis 20 Uhr

info(at)proches-aidants-valais.ch

Vereinigung Betreuende Angehörige Wallis
Avenue de Tourbillon 19 
1950 Sitten 

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