Das Spital Wallis ist mit einem Videoüberwachungssystem ohne Tonaufzeichnungen ausgestattet, um seine Aufgaben gewissenhaft ausüben und die Personen- und Gütersicherheit an seinen verschiedenen Standorten gewährleisten zu können.
Videoüberwachung ist eine Massnahme, die Grundrechte wie Privatsphäre und persönliche Freiheit beeinträchtigt. Dem Einsatz von Videoüberwachung ist also ein strikter Rahmen vorzugeben und es müssen mehrere Grundsätze eingehalten werden, um die Beeinträchtigung dieser Rechte auf ein Minimum zu beschränken, den eigentlichen Zweck aber dennoch zu verfolgen.
Um den Zweck der Videoüberwachung unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit zu erreichen, werden nur die Orte, die am ehesten eine Gefahr darstellen könnten, mit einer Überwachungskamera ausgestattet.
Diese Kameras nehmen laufend und grundsätzlich ohne Direktübertragung auf. Das Betrachten von Live-Bildern ist jedoch möglich und erfolgt insbesondere nachts, wenn sich eine Sicherheitsperson auf einer Site befindet und wenn ein bestimmtes Interesse dies für bestimmte besonders sensible Bereiche erfordert.