Angesichts der neusten Verordnung des Bundesrats informiert das SZO die Oberwalliser Bevölkerung und seine Patienten, dass generell von allen nicht dringenden ambulanten Sprechstunden und Therapien sowie stationären Eingriffen bis am 19. April 2020 abgesehen wird. Das SZO meldet sich bei den betroffenen Patienten.
Die neuste bundesrätliche Verordnung 2 vom 16. März zur Bekämpfung des COVID-19 fordert die Gesundheitsinstitutionen auf, alle nicht dringenden Termine für ambulante und stationäre Patienten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Regelung gilt vorerst bis am 19. April 2020.
Das SZO kontaktiert seine Patienten
Alle Patienten, die bis und mit dem 19. April einen Termin haben, werden vom SZO persönlich kontaktiert. Dieses Telefongespräch klärt, welche Termine beibehalten oder verschoben werden. «Selbstverständlich werden wichtige oder lebenswichtige Interventionen bestätigt», versichert Kilian Ambord, Direktor Pflege & MTT am SZO, den Patienten. Die Patienten werden gebeten, nicht selber ins Spital anzurufen, damit die Telefonlinien für dringende Fälle frei bleiben.
Diese Massnahme des Bundes hilft, Kapazitäten in den Spitälern für jene freizuhalten, die Pflege dringend benötigen. Das SZO dankt der Oberwalliser Bevölkerung und seinen Patienten für ihr Verständnis und informiert diese laufend weiter.