Zurzeit wurden im Wallis drei Coronavirus-Infektionen bestätigt. Die Bestätigung eines vierten Falles durch das nationale Referenzlabor in Genf ist noch ausstehend. Es ist wahrscheinlich, dass im Wallis in den kommenden Tagen oder Wochen weitere Fälle auftreten werden. Der erste Fall einer Coronavirusinfektion (COVID-19) im Wallis wurde am 28.02.2020 festgestellt.
Der Kanton Wallis befolgt strikt die Vorschriften des Bundes. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen, die gleichzeitig mehr als 1000 Personen an einem Ort vereinen, werden schweizweit verboten. Dieses Verbot ist am 28. Februar 2020 in Kraft getreten und gilt bis mindestens am 15. März 2020.
Im Einvernehmen mit den Kantonen hat der Bund die Kriterien für Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig weniger als 1000 Personen aufhalten, festgelegt. Diese bleiben möglich, aber die Organisatoren müssen die Risiken zusammen mit den kantonalen Behörden bewerten, um zu bestimmen, welche Veranstaltungen stattfinden können und welche nicht. Unter 150 Teilnehmern ist eine solche Risikoabschätzung nicht erforderlich.
Die Organisatoren von Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmer im Wallis müssen ein Online-Formular unter folgender Internetadresse ausfüllen: kwro.ch/veranstaltung. Anschließend wird eine Bewertung durchgeführt, um den Organisatoren Hinweise zu geben, ob die Veranstaltung beibehalten werden soll oder nicht.
Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen, die sich trotzdem beraten lassen möchten, können eine E-Mail an info.manifestation(at)ocvs.ch senden.
In allen Fällen soll gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) von der Teilnahme an einer Veranstaltung abgeraten werden. An der Veranstaltung soll eine aktive Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene erfolgen. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen zudem aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen.