Die Besucherinnen und Besucher haben sich strikt an die nachfolgenden Regeln zu halten, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung behält sich das Spital Wallis vor, Meldung bei den zuständigen Stellen zu erstatten.
Je nach Entwicklung der Situation können die Besuche wieder eingeschränkt oder ganz verboten werden.
Informationen für Besucher
Ab dem 29. März 2021 sind Patientenbesuche von 13.00 bis 16.00 und von 18.30 bis 20.00 Uhr unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die Besucher dürfen keine Symptome wie Atembeschwerden oder Fieber aufweisen und nicht isolations- oder quarantänepflichtig im Zusammenhang mit COVID-19 sein.
- Pro Tag und Patient ist nur 1 Besuch erlaubt. Die Patienten bzw. ihre Angehörigen haben sich entsprechend zu koordinieren. Es dürfen sich nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig im selben Zimmer aufhalten.
- Die Besucher müssen zuerst an der Rezeption eine Zutrittskarte abholen und ein Ausweisdokument o.ä. hinterlegen, welches sie am Schluss wieder erhalten.
- Jeder Besucher und jede Besucherin muss sich mit Namen registrieren.
- Jeder Besuch darf maximal 30 Minuten dauern.
- Die im Spital geltenden Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden (Händedesinfektion, Gesichtsmaske, Beachtung der Abstandsregeln und der Signalisation).
- Besuche bei COVID-19-Patienten sowie Patienten in Isolation sind nur in Ausnahmefällen auf Voranmeldung und mit Bewilligung der betreffenden Stationsleitung möglich.
- Besuche auf der Intensivstation und Intermediate Care sind nur mit Bewilligung der betreffenden Stationsleitung möglich.
- Bei Spitalaufenthalten von weniger als 4 Tagen sind Besuche zu vermeiden.
Auf der Geburtsabteilung, Pädiatrie und Psychiatrie sowie bei Patienten, die im Sterben liegen, sind Ausnahmen und Spezialregelungen möglich. Die Details sind mit den Stationsverantwortlichen abzusprechen.