Ihre Patientenrechte

Das Informationsrecht ist ein Grundpfeiler der Beziehung zwischen dem Patienten und den Spitalmitarbeitern. Es garantiert eine qualitativ hochstehende Pflege unter Berücksichtigung der Patientenautonomie. 

Falls Sie ein Problem oder Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Behandlung haben, zögern Sie nicht, Ihren Arzt oder Ihre verantwortliche Pflegefachperson anzusprechen. Vielfach können so Schwierigkeiten und Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Broschüre «Die Patientenrechte im Überblick» zu lesen. Darin erfahren Sie, welche Rechte es gibt (insbesondere aufgrund des kan-tonalen Gesundheitsgesetzes) und wie diese Rechte in der Praxis angewendet werden.

Es handelt sich um:

  • Informationsrecht
  • Freie und aufgeklärte Einwilligung
  • Im Spital Wallis enthält die Meldung der aufgeklärten Einwilligung, die vom Patienten vor einem Eingriff unterzeichnet wird, eine Information über die Zweitmeinung und die praktischen Modalitäten zur Ausübung dieses Rechts. Sie haben auch die Möglichkeit, eine andere Fachperson Ihrer Wahl für eine ärztliche Zweitmeinung zu konsultieren. Wir können Ihnen diesbezüglich helfen. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Versicherung über die  Übernahme der Kosten dieser Zweitmeinung.
  • Patientenverfügung, therapeutische Vertretung und Vorsorgeauftrag
  • Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung
  • Berufsgeheimnis
  • Einsicht ins Patientendossier
  • Patientenverfügung
  • Bezeichnung einer Vertrauensperson
  • Recht auf eine Begleitperson
  • Freie Arztwahl
  • Zwangsmassnahmen
  • Organ- und Gewebespenden
  • Rechtsmittel

Anlaufstelle des Spital Wallis für Anliegen von Patienten und Angehörigen

Die Anlaufstelle ist ein Ort, wo Ihnen Personen mit einer Mediationsausbildung aktiv zuhören und beratend zur Seite stehen.

Patienten und Angehörige finden hier einen persönlichen Ansprechpartner für sämtliche Probleme oder Verbesserungsvorschläge in Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt.

Die Broschüre «Die Patientenrechte im Überblick» erhalten Sie bei der Patienten-aufnahme, beim Empfang oder auf den Pflegestationen.

    Bei Fragen

    zu den Patientenrechten

    Abteilung Recht und Ethik des Spital Wallis