Gesuche um Beihilfe zum Suizid: Richtlinie für das medizinisch-pflegerische Personal

Das Spital Wallis hat wie alle grösseren Spitäler immer wieder mit Patienten zu tun, die den Wunsch nach Sterbehilfe äussern. Damit das medizinisch-pflegerische Personal weiss, wie es in solchen heiklen Situationen zu reagieren hat, wurde nun eine Richtlinie ausgearbeitet.

Die Hauptaufgabe des Spital Wallis ist es, die Patienten zu pflegen. Die Pflege kann entweder kurativ (auf die Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit ausgerichtet) oder palliativ (auf die Schmerzlinderung und Begleitung ausgerichtet, wenn keine Heilung mehr möglich ist) sein.

Die Suizidbeihilfe wird nicht als Akt der Pflege angesehen und gehört nicht zu den Aufgaben eines öffentlichen Spitals. Mit der nun vorliegenden Richtlinie verfügen die Gesundheitsfachpersonen des Spital Wallis jedoch über eine Grundlage für aussergewöhnliche Situationen, in denen es keine andere Alternative gibt, um das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung zu respektieren, und wenn ein Sterben ausserhalb des Spitals nicht mehr in Betracht kommt. 

Solche aussergewöhnlichen Situationen werden systematisch dem klinischen Ethikrat des Spital Wallis zur Beurteilung unterbreitet. Dieser berät und unterstützt die Gesundheitsfachpersonen in ihren Entscheiden. In jedem Fall beteiligen sich die Gesundheitsfachpersonen des Spital Wallis nicht direkt an der Suizidbeihilfe. 

Die Richtlinie steht im Einklang mit dem Bundesrecht, den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und den Empfehlungen der medizinisch-ethischen Kommission des Kantons Wallis. Sie gibt dem medizinisch-pflegerischen Personal einen rechtlichen und ethischen Bezugsrahmen. Bei der Vernehmlassung gelangten die ärztlichen Direktionen, Pflegedirektionen und Ärztekollegien des Spital Wallis einhellig zum Schluss, dass die Richtlinie eine gute Arbeitsgrundlage darstellt.