Einigung beim Gesamtarbeitsvertrag

Das Spital Wallis und die Sozialpartner haben heute in Sitten eine Einigung beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erzielt. Dieser gilt für eine Dauer von drei Jahren.

 Sechs Artikel des aktuellen GAV sind überarbeitet worden. Betroffen sind insbesondere die Pausen und die Kompensation der Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen. 

Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Spital Wallis und seinen Mitarbeitenden wird um drei Jahre bis zum 31.12.2019 verlängert. Der heute unterzeichnete Vertrag enthält ebenfalls die Lohnbedingungen für das Jahr 2017. 

Pausen 

Die Pausen werden heute in den verschiedenen Abteilungen sehr unterschiedlich geregelt. Das Spital Wallis strebte aus Gründen der Gleichbehandlung eine Harmonisierung an. Der neue Vertrag klärt die Praxis und gewährleistet gleichzeitig eine kontinuierliche Pflege. Konkret haben die Angestellten, welche während ihrer Arbeitszeit die Abteilung nicht verlassen können oder erreichbar sein müssen, Anrecht auf eine Pause. Diese Pause gilt als Arbeitszeit. Andere gesetzlich verankerte Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Eine institutionelle Richtlinie des HVS präzisiert die Modalitäten der Anwendung dieser Klausel. Die Richtlinie wird nach Konsultation der Sozialpartner vom Verwaltungsrat genehmigt. 

Kompensation der Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen

Das Spital Wallis und die Sozialpartner haben beschlossen, die Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen aufzuwerten und damit den erschwerten Bedingungen dieser Arbeit Rechnung zu tragen. 
Die Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen wird mit einer zusätzlichen Erhöhung von 5 %, aufgeteilt zwischen 2017 und 2019, kompensiert: Erhöhung um 2,5 % auf den 1. Januar 2017, d.h. eine Kompensation von 12,5 %; Erhöhung um 2,5 % auf den 1. Januar 2019, d.h. eine Kompensation von 15 %.

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Das Spital Wallis erklärt sich dazu bereit, 2017, 2018 und 2019 keinen negativen LIK anzuwenden. 

Erfahrungsanteile 

Die Erfahrungsanteile (Annuitäten) werden ab dem 1. Januar 2017 für die Löhne 2017 vollständig angerechnet. 

Das Spital Wallis und die Sozialpartner sind sich der Bedeutung des GAV für die Mitarbeitenden bewusst, da dieser Vertrag für die Lohn- und Sozialbedingungen massgebend ist. Beide Delegationen unterstreichen am Ende der Verhandlungen das konstruktive Klima während den Diskussionen und begrüssen die Einigung, welche im Interesse aller Parteien zustande gekommen ist. 

Das Spital Wallis und die Sozialpartner werden ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren fortsetzen, um auf die zukünftigen Herausforderungen und Probleme zu antworten. Gleichzeitig soll damit attraktives Arbeitsumfeld sichergestellt werden damit der Walliser Bevölkerung eine qualitativ hochstehende und effiziente Versorgung  gewährleistet werden kann.