Besuche von Geschwistern in der Pädiatrie und auf der Geburtsabteilungen

Besuche von Geschwistern von hospitalisierten Kindern sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Besuche von Geschwistern von hospitalisierten Kindern sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Keine Besuche, wenn der Aufenthalt des Kindes weniger als 5 Tage dauert, es sei denn, es liegt eine therapeutische Indikation oder ein relevanter psychosozialer Grund vor, in einer vom medizinischen und pflegerischen Personal festgelegten und validierten Betreuungsrahmen.
  • Besuche sind für Aufenthalte von mehr als 5 Tagen möglich:
    1. Auf Antrag der Eltern.
    2. Wenn eine therapeutische Indikation oder ein relevanter psychosozialer Grund vorliegt, innerhalb eines spezifischen Betreuungsrahmens.

Zu beachtender Rahmen:

  • Validierung durch das medizinische und pflegerische Personal.
  • Besuch von Kindern Geschwistern unter der Verantwortung der Eltern.
  • Nur ein Geschwister begleitet den Elternteil.
  • Das besuchende Kind bleibt mit den Eltern im Zimmer.

Zur Erinnerung: Besuche von Brüdern und Schwestern von Neugeborenen sind auf der Geburtsabteilungen während der laufenden Besuchszeit erlaubt. Es darf jeweils nur ein Kind zu Besuch kommen (maximal 30 Minuten), in Begleitung des Ehepartners. Das Tragen einer Maske ist für alle Kinder über 12 Jahre erforderlich. Strenge Handhygiene ist für alle obligatorisch.

Der Vater kann der Geburt beiwohnen, und es ist festgelegt, dass nur die Mutter vom Tragen der Maske befreit ist. Im Allgemeinen und für die Entwicklung des Kindes wird den Eltern dann empfohlen, die Verwendung von Masken in Anwesenheit ihres Kindes einzuschränken.