Das Wallis ist derzeit der am meisten von der COVID-19-Pandemie betroffene Kanton der Schweiz, auch wenn die Lage auf nationaler Ebene ebenfalls sehr ernst ist. Angesichts der exponentiellen Zunahme von Fällen und Hospitalisierungen sieht sich der Staatsrat gezwungen, einschneidende Massnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Ansteckungen einzudämmen und zugleich die Wirtschaft so weit wie möglich zu erhalten. Deshalb hat die Walliser Regierung beschlossen, ab Donnerstag, dem 22. Oktober, neue Einschränkungen einzuführen, wie beispielsweise die vollständige Schließung von Nachtbars oder Discotheken, die frühzeitige Schließung anderer öffentlicher Betriebe um 22.00 Uhr, die Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und die Beschränkung von öffentlichen und privaten Versammlungen und Veranstaltungen auf zehn Teilnehmer.
Die epidemiologische Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist in der Schweiz, einem derzeit am stärksten betroffenen europäischen Länder, besorgniserregend. Besonders gravierend ist die Situation im Wallis, wo im Verhältnis zu der Bevölkerung die höchste Anzahl neuer Fälle registriert wird. Die Zahl der Infektionen hat sich in der vergangenen Woche verdreifacht, und die Positivitätsrate der Tests bei im Wallis wohnhaften Personen ist auf 28,5% gestiegen (gegenüber 16,4% in der Vorwoche). Die Hospitalisierungen nehmen weiterhin in besonders besorgniserregender Weise zu. Es besteht das Risiko, dass der Zustrom von Patienten nicht mehr vom Spital Wallis aufgenommen werden kann. Der Anteil der über 60-Jährigen, die von dem Virus betroffen sind, ist ebenfalls alarmierend. Dieser ist doppelt so hoch wie bei dem im März beobachteten Höchststand.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Staatsrat keine andere Wahl, als die folgenden einschneidenden und sofortigen Maßnahmen zu ergreifen, die am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese gelten so lange wie erforderlich, jedoch spätestens bis zum 30. November 2020:
- ständige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen (inklusive in Fahrzeugen), insbesondere in den Büros öffentlicher Verwaltungen und privater Unternehmen, außer wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gründen unmöglich ist (wobei in dem Fall die nötige Distanz eingehalten werden muss); Personen, die alleine arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt;
- Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Bürgersteigen und Wegen sowie in Parks;
- Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis;
- Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen (vorbehalten Ausnahmen, die vom Staatsrat insbesondere in Fällen von überwiegendem öffentlichen Interesse ausgesprochen werden können);
- Aussetzung der Besuche in Spitäler und Alters- und Pflegeheime, unter Vorbehalt von Härtefällen;
- vollständige Schließung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen Einrichtungen;
- Schließung öffentlicher Betriebe (Cafés, Restaurants, Tea-Rooms, Pubs, Vinotheken und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen) täglich spätestens um 22.00 Uhr;
- Beschränkung der maximalen Anzahl von Personen, die in diesen öffentlichen Einrichtungen an einem Tisch sitzen, auf vier Gäste (mit Ausnahme der im gleichen Haushalt lebenden Personen);
- obligatorische Einführung einer digitalen Anwendung zur Rückverfolgung für diese öffentlichen Einrichtungen;
- ausschliesslicher Fernunterricht für Schulen auf der Tertiärstufe;
- Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitness, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Badeanlagen, Kegelbahnen, Konzertsäle und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen; ausgenommen sind Wellness-Einrichtungen von Hotels für eigene Gäste);
- Verbot von Kontaktsportarten (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw.), mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss des Publikums und des individuellen Trainings;
- Verstärkung der Kontrollen durch die Gemeindebehörden;
- Verstärkung der Kontrollen durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse in Unternehmen, deren Personal durch die Anzahl Ansteckungen besonders betroffen sind (Cluster).
Diese neuen Maßnahmen ergänzen jene, die bereits in Kraft sind.
Bei seiner Beschlussfassung hat der Staatsrat sämtliche betroffenen Interessen abgewogen. Ziel ist es, die Bevölkerung und insbesondere die Risikogruppen zu schützen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu begrenzen sowie gleichzeitig die Interessen der von der Pandemie bereits stark in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaft bestmöglich zu wahren. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine drastischeren Maßnahmen, wie sie im teilweise Lockdown von diesem Frühling angewandt wurden, zu ergreifen. Die Walliser Regierung ist sich jedoch bewusst, dass es schwierig sein wird, die Ausbreitung der Epidemie rasch einzudämmen, da die heute getroffenen Maßnahmen erst in zwei Wochen greifen werden.
Die Regierung des Kantons Wallis erinnert jedoch daran, dass das Schlüsselelement im Kampf gegen die Epidemie im angemessenen Verhalten jedes Einzelnen liegt.