Das Spital Wallis erhöht seine Versorgungskapazitäten für das CHVR

Das Spital Wallis erhöht seine Versorgungskapazitäten für das Spitalzentrum des französischsprachigen Wallis (CHVR)

Um die rasche Zunahme der Hospitalisationen der COVID-19-Fälle zu bewältigen, aktiviert das Spital Wallis die dritte Phase des Kapazitätsplans für das Spitalzentrum des französischsprachigen Wallis (CHVR).  

Die rasche Zunahme neuer Fälle hat das Spitalzentrum des französischsprachigen Wallis (CHVR) innerhalb einer knappen Woche bereits zur Umsetzung der 3. von insgesamt 4 Phasen seines Notfallplans gezwungen.

Ab sofort bereitet sich das Spitalzentrum Oberwallis (SZO) darauf vor, bei Bedarf COVID-19-Patienten des französischsprachigen Kantonsteils aufzunehmen und, solange die Entwicklung der Situation dies erlaubt, das CHVR zu entlasten.

Das Spital Wallis nimmt das Ausmass der aktuellen, unberuhigenden Entwicklung sehr ernst.

Trotz dieser Erhöhung könnte die Versorgungskapazität nicht mehr ausreichen, falls die Infektionsrate in nächster Zeit nicht abnimmt.

Wir setzen alles daran, um das Personal zu schützen und zu entlasten, das bereits während der ersten Welle auf eine harte Probe gestellt worden ist und heute wieder einer zunehmenden Zahl neuer Patienten gegenübersteht.

Einschränkungen der Besuche in den Spitälern

Aufgrund der vom Kanton Wallis am 21. Oktober 2020 angekündigten neuen Massnahmen sind Patientenbesuche im Spital Wallis bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

Folgende Besuche sind erlaubt:

  • In der Geburtsabteilung
    Die Anwesenheit des Vaters ist im Gebärsaal erlaubt sowie ein 30-minütiger Besuch pro Tag (prä- und postnatal).
  • In der Abteilung Pädiatrie
    Besuche des Vaters oder der Mutter sind erlaubt. Die Bedingungen sind mit den Verantwortlichen der Abteilung zu vereinbaren.
  • Patienten in einer instabilen Situation oder am Lebensende Die Verantwortlichen der Abteilung legen die Kriterien für die Genehmigung der Besuche von nahen Familienangehörigen (maximal 2 Personen gleichzeitig) fest; dies unter Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen und der Schutzmassnahmen.
  • Menschen mit kognitiven Beschwerden
    Die Verantwortlichen der Abteilung legen die Kriterien für die Genehmigung der Besuche fest. Diese sind auf eine einzige identifizierte Person beschränkt, während der Besuchszeiten und unter Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen und der Schutzmassnahmen erlaubt.

Die zugelassenen Besucher dürfen keine Atemwegssymptome und/oder Fieber aufweisen und nicht COVID positiv sein. Sie müssen die geltenden Schutzmassnahmen sowie die Zutrittsbeschränkungen einhalten.

Wichtige Informationen für autorisierte Besucher des CHVR (Sitten / Siders / Martinach / St-Amé / Malévoz)

In allen Fällen muss ein autorisierter Besucher eine ordnungsgemässe, von der Abteilung unterzeichnete Genehmigung haben. Diese Genehmigungen werden entweder von der Abteilung zum Zeitpunkt des Spitalaufenthaltes ausgestellt oder nach telefonischem Kontakt mit der Abteilung an der Rezeption hinterlegt.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.

Patienten mit einem Termin für eine ambulante Sprechstunde oder einen Eingriff

Die Termine der Patienten für eine Sprechstunde oder einen Eingriff werden aufrechterhalten.
Patienten, die Symptome wie Fieber und/oder Atemprobleme aufweisen, sind gebeten, die betreffende Abteilung anzurufen, bevor sie sich ins Spital begeben.