Bestätigt in der Schweiz
11. März 2020:
In der Schweiz wurde der vierte Todesfall vermeldet. Es handelt sich um einen 54-jährigen Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft. Das BAG steht mit den Behörden des Kantons Basel-Landschaft in Kontakt.
11. März 2020, 12 Uhr:
Anzahl Erkrankungsfälle
Positiv getestet: 645 Personen
Davon bestätigt: 613 Personen
Meldungen zu Erkrankungen: aus den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug, Zürich sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein
Insgesamt verstorben: 4 Personen
- Ein 54-jähriger Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Eine über 80-jährige Frau aus dem Kanton Tessin
- Ein 76-jähriger Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Eine 74-jährige Frau aus dem Kanton Waadt
Für den Bundesrat hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität.
Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Wir alle können dazu beitragen, indem wir die bisherigen und die neuen Empfehlungen beachten:
- Abstand halten – zum Beispiel ältere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten.
- Gründlich Hände waschen
- Hände schütteln vermeiden
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
- Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
- Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation
Ausführliche Infos auf der Seite «So Schützen wir uns» oder auf www.bag-coronavirus.
Selbst-Isolierung und -Quarantäne
Nicht alle Menschen, die das Coronavirus in sich tragen, haben Krankheitssymptome oder fühlen sich krank. Damit sich das Virus nicht mehr ungehindert weiterverbreiten kann, braucht es Selbstverantwortung: Selbst-Isolierung und -Quarantäne.
Empfehlungen für die Arbeitswelt
Für ältere Menschen ab 65 Jahren und Personen mit bestehender Vorerkrankung kann das neue Coronavirus gefährlich sein. Ihr Schutz steht im Fokus der Empfehlungen für die Arbeitswelt.
Massnahme des Bundes
Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Massnahmen des Bundes.
Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Keine Einreisebeschränkung in die Schweiz
Für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Einschränkungen.