Am 28.02.2020 gegen Ende des Tages wurde der erste Fall einer Coronavirusinfektion (COVID-19) im Wallis festgestellt. Er wurde im Labor des Zentralinstituts der Spitäler positiv angezeigt und wurde am 29. Februar 2020 vom nationalen Referenzzentrum in Genf bestätigt. Beim Patienten handelt es sich um einen etwa 30-jährigen Oberwalliser. Am Sonntag 1. März 2020 gegen Tagesende hat das Labor des Zentralinstituts der Spitäler in Sitten einen zweiten Fall von Coronavirus-Infektion im Wallis festgestellt. Dieser muss noch vom nationalen Referenzlabor in Genf bestätigt werden. Es handelt sich dabei um ein Familienmitglied des ersten Patienten, der im Wallis positiv getestet wurde. Dieses Familienmitglied befand sich bereits in Quarantäne und wurde beim Auftreten der Symptome in ein Isolierzimmer des Spitals Sitten verlegt. Zur Medienmitteilung.
Der Kanton Wallis befolgt strikt die Vorschriften des Bundes. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen, die gleichzeitig mehr als 1000 Personen an einem Ort vereinen, werden schweizweit verboten. Dieses Verbot ist am 28. Februar 2020 in Kraft getreten und gilt bis mindestens am 15. März 2020. Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen bleiben die Kantone zuständig. Die Walliser Gesundheitsbehörden, die die Situation genau beobachten, haben ihrerseits beschlossen, derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen für den Kanton Wallis festzulegen. Das bedeutet, dass Veranstaltungen, an denen weniger als 1000 Personen gleichzeitig teilnehmen, stattfinden können. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Die Präventionsvorschriften müssen eingehalten werden.
Im Zweifelsfall können die Organisatoren von bevorstehenden Veranstaltungen im Wallis eine E-Mail an info.manifestation(at)ocvs.ch senden. Anschliessend wird eine Bewertung durchgeführt, um die Risiken zu beurteilen und um festzustellen, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.
Organisation auf kantonalem Niveau
Auf Walliser Ebene wird die Problematik durch den Kantonsarzt koordiniert, welcher in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit steht.
Der Kantonsarzt hat eine Koordinationsgruppe, die aus dem Spital Wallis, der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten und der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation besteht, eingerichtet.
Strategisch und logistisch wird der Kantonsarzt durch das kantonale Führungsorgan, welches über alle notwendigen Kompetenzen für die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen verfügt, unterstützt.
Seit Januar werden Ärzte und Spitäler des Kantons durch den Kantonsarzt über die Situation und die Massnahmen bei Verdachtsfällen oder bei Bestätigungen regelmässig informiert. Für die ersten Fälle besteht die Strategie darin, den Patienten zu isolieren und die Personen aufzuspüren, mit denen er in engem Kontakt stand, um die Übertragungskette zu kontrollieren.
Falls sich die Situation verschlechtert und es nicht mehr möglich ist, die Übertragungskette genau zu verfolgen, werden die Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit den Spitälern, der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation und dem Bundesamt für Gesundheit das derzeitige System anpassen.