Am 3. März 2020 hat das nationale Referenzlabor in Genf die Infektion mit dem Coronavirus bei einem zweiten Patienten, die vom Zentralinstitut des Spitals Sitten festgestellt wurde, bestätigt. Die beiden Personen, Mitglieder derselben Familie, befinden sich noch immer in Isolationszimmern im Spital. Ihr Gesundheitszustand ist gut. Es ist wahrscheinlich, dass im Wallis in den kommenden Tagen oder Wochen weitere Fälle auftreten werden. Zur Medienmitteilung.
Am 28.02.2020 gegen Ende des Tages wurde der erste Fall einer Coronavirusinfektion (COVID-19) im Wallis festgestellt. Er wurde im Labor des Zentralinstituts der Spitäler positiv angezeigt und wurde am 29. Februar 2020 vom nationalen Referenzzentrum in Genf bestätigt.
Der Kanton Wallis befolgt strikt die Vorschriften des Bundes. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen, die gleichzeitig mehr als 1000 Personen an einem Ort vereinen, werden schweizweit verboten. Dieses Verbot ist am 28. Februar 2020 in Kraft getreten und gilt bis mindestens am 15. März 2020. Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen bleiben die Kantone zuständig. Die Walliser Gesundheitsbehörden, die die Situation genau beobachten, haben ihrerseits beschlossen, derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen für den Kanton Wallis festzulegen. Das bedeutet, dass Veranstaltungen, an denen weniger als 1000 Personen gleichzeitig teilnehmen, stattfinden können. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Die Präventionsvorschriften müssen eingehalten werden.
Im Zweifelsfall können die Organisatoren von bevorstehenden Veranstaltungen im Wallis eine E-Mail an info.manifestation(at)ocvs.ch senden. Anschliessend wird eine Bewertung durchgeführt, um die Risiken zu beurteilen und um festzustellen, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.