Massnahmen für die Besuche im Spital Wallis

Das Spital Wallis passt die Massnahmen für die Besuche in den Spitälern an

Nach der vom Staatsrat beschlossenen Aufhebung des Besuchsverbots und auf der Grundlage der von Swissnoso und den verschiedenen Empfehlungen des BAG festgelegten Bedingungen, lockert das Spital Wallis die Massnahmen für die Besuche in den Spitälern.

Für die Besucher

Ab Dienstag, 2. Juni 2020 sind Patientenbesuche von 13.00 bis 19.00 Uhr für das Spitalzentrum Oberwallis (SZO) und gemäss den üblichen Besuchszeiten der Standorte des Spitalzentrums des französischsprachigen Wallis (CHVR) unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • jeder Patient kann gleichzeitig höchstens zwei Besucher empfangen und es dürfen sich gleichzeitig nicht mehr als zwei Besucher in einem Zimmer aufhalten;
  • jeder Besucher wird namentlich identifiziert;
  • der Besucher kann das Zimmer des Patienten betreten, nachdem er eine Zugangskarte nach Hinterlegung eines Gegenstücks erhalten hat, das am Ende des Besuchs zurückgegeben wird (Personalausweis...) ;
  • der Besuch dauert höchstens 30 Minuten; die Besucher dürfen keine Atemwegssymptome und/oder Fieber aufweisen;
  • innerhalb des Spitals müssen die geltenden Schutzmassnahmen (Händedesinfektion, Tragen der Maske und Einhaltung der Abstände) eingehalten werden;
  • bei Kurzaufenthalten (weniger als 4 Tage) sind Besuche zu vermeiden;
  • die Besuche von COVID-Patienten in Isolation sind weiterhin nicht gestattet.
     

Ausnahmen und besondere Bestimmungen sind möglich für die Geburtsabteilung, für Patienten am Lebensende und für die Abteilungen Pädiatrie. Die Modalitäten sind mit den Verantwortlichen der betreffenden Abteilungen zu besprechen.

Wenn die Situation dies erfordert, kann das Spital die Besuche einschränken oder verbieten.

Beim Eingang der Spitäler befinden sich Informations- und Kontrollpunkte.

Die Besucher werden aufgefordert, ihre eigenen Masken mitzubringen.

Angesichts der oben genannten Einschränkungen wird empfohlen, Besuche bei nahen Familienangehörigen einzuschränken.

Die Cafeterien bleiben dem Spitalpersonal vorbehalten.

Für Patienten mit einem Termin für eine ambulante Sprechstunde

Patienten mit einem Termin für eine nicht dringende Sprechstunde oder Intervention, die Symptome wie Fieber und/oder Atemprobleme aufweisen, sind gebeten, die betreffende Abteilung anzurufen, bevor sie sich zum Spital begeben.

Eine Evaluation wird durchgeführt und der Termin kann verschoben werden, um das Personal vor einem Ansteckungsrisiko zu schützen.