Neue Massnahmen: Covid-Zertifikat für die Besucher

Aufgrund der epidemiologischen Lage in Zusammenhang mit Covid-19 und ihrer ungünstigen Entwicklung innerhalb der vergangenen Wochen wird das Spital Wallis in Anwendung der Richtlinien des Kantons ab dem 30. August 2021 folgende Massnahmen umsetzen: 

Besucher und externe Intervenierende 

  • Besucher und externe Intervenierende können das Spital nur betreten, wenn sie beim Eingang ein Covid-Zertifikat vorweisen können. 
  • Die Patientenbesuche sind von 13.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. SZO (Brig, Visp)
  • Die Patientenbesuche sind von 13.00 bis 16.00 und von 18.30 bis 20.00 erlaubt. CHVR (Sitten, Siders, Martinach, in der Klinik Saint-Amé und in der psychiatrischen Klinik Malévoz in Monthey) 
  • Die Besucher in den Notfallstationen können vom Covid-Zertifikat befreit werden, sind jedoch dem Contact-Tracing unterstellt. 
  • In der Geburtsabteilung und in der Pädiatrie müssen die Besucher über 12 Jahren ein Covid-Zertifikat vorweisen. Die Väter sind bei der Geburt ihres Kindes von der Zertifikatspflicht befreit, jedoch dem Contact-Tracing unterstellt. Beim Besuch in der Geburtsabteilung müssen sie jedoch, wie die übrigen Besucher, ein Covid-Zertifikat vorweisen. 

Patienten

  • Die für einen Spitalaufenthalt eintretenden Patienten werden wie bisher getestet. 
  • Die Patienten der ambulanten Sprechstunden müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen. Sie müssen eine Maske tragen und vorgängig angeben, ob sie Symptome aufweisen, die mit Covid-19 in Zusammenhang stehen könnten.

Personal des Spitals 

  • Gezieltes und einmal pro Woche wiederholtes Testen des nicht geimpften oder nicht genesenen Personals wird ab Montag, 30. August obligatorisch.
  • Dem geimpften oder seit mehr als drei Monaten genesenen Personal wird wärmstens empfohlen, an diesem gezielten und wiederholten Screening teilzunehmen. Da die Wirksamkeit des Impfstoffs in Bezug auf die Übertragung der jetzt überwiegenden Delta-Variante COVID-19 vermindert ist, kann ein solches Screening das Risiko nosokomialer Covid-Infektionen verringern und so die Patienten weiter schützen. 
  • Seit dem 23. August ist das Tragen der Maske für alle Mitarbeitenden des Spitals obligatorisch.

Sämtliche Massnahmen können an die Entwicklung der Covid-19-Pandemie angepasst werden

Die Behörden rufen in Erinnerung, dass die Impfung weiterhin hoch wirksam ist, um schwere Formen der Erkrankung und Spitalaufenthalte zu vermeiden.