Geltende COVID-Massnahmen werden beibehalten

Im Anschluss an die Entscheidung des Staatsrats die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen komplett aufzuheben, hat die COVID-19-Direktion des Spitals Wallis entschieden, die aktuell geltenden Massnahmen in den Spitaleinrichtungen fortzusetzten, inkl. das Tragen einer Maske und zwar so lange, wie das Ansteckungsrisiko in unseren Spitälern besteht.

Mitte Mai wird eine weitere Situationseinschätzung im Hinblick auf eine Lockerung vorgenommen.

Zur Erinnerung: Generell gilt Maskenpflicht im Spital Wallis, insbesondere in Bereichen, in denen Patientinnen und Patienten empfangen oder behandelt werden (Abteilungen, Sprechstunden, ...). Dies gilt ebenfalls für die Besucherinnen und Besucher.

In den Kantinen und Cafeterias ist das Tragen von Masken nicht mehr obligatorisch.

Das Tragen einer Maske ist für Personen, die es wünschen, jederzeit erlaubt.