Einige der Massnahmen werden beibehalten:
- Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sind verpflichtet, eine Maske zu tragen.
- Personen, die es wünschen und/oder denen das Tragen der Maske ärztlich empfohlen wurde, können diese tragen.
- Patientinnen und Patienten sowie Besucher und Besucherinnen werden gebeten, sich beim Betreten der Spitalsgebäude stets die Hände zu desinfizieren.
- Besucher und Besucherinnen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion werden gebeten, ihren Besuch nach Möglichkeit zu verschieben.
Eine Wiedereinführung der Maskenpflicht könnte sich im Falle eines Ausbruchs oder bei künftigen Wellen von Atemwegsinfektionen erforderlich sein.
Wir danken allen Patienten und Patientinnen, Besuchern und Besucherinnen für ihr Verständnis und ihren Einsatz zur Eindämmung der Übertragung von Infektionen innerhalb des Spitals.