Erhöhung der Nacht-, Wochenend- & Feiertagszulage am Spital Wallis

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative und um unregelmässige Arbeitszeiten sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit besser zu berücksichtigen und aufzuwerten, hat der Staatsrat auf Empfehlung des Spital Wallis beschlossen, die entsprechenden Zulagen für das gesamte Personal, das dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist, zu erhöhen. Diese Erhöhung, die auf 1.- Franken pro Stunde festgelegt wurde, wird Ende August in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten. Sie wird zunächst vom Kanton finanziert.

«Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oft ausserhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind, eine besondere Herausforderung dar, der wir besser Rechnung tragen wollen», erklären Pascal Strupler, Verwaltungsrats-präsident, und Prof. Eric Bonvin, Generaldirektor des Spital Wallis. «Die Erhöhung der Zulagen um 1.- Franken pro Stunde für das gesamte dem GAV unterstellte Personal ist Ausdruck des Willens des Kantons Wallis und des Spital Wallis, die Arbeitsbedingungen regelmässig zu verbessern, um ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben.»

Zur Erinnerung: Nach der Annahme der nationalen Volksinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und als Reaktion auf den Appell des Bundes, der ein rasches Handeln der Kantone, der Sozialpartner und aller Akteure des Gesundheitssystems forderte, hat der Kanton Wallis für das Jahr 2023 ein Budget von 7 Millionen Franken zu diesem Zweck verabschiedet. Im Jahr 2024 sollen weitere 15 Millionen und im Jahr 2025 20 Millionen folgen.

Der Kanton hat zudem einen Aktionsplan festgelegt, der ab diesem Jahr schrittweise umgesetzt wird und Massnahmen für das Personal des Spital Wallis, der Alters- und Pflegeheime und der sozialmedizinischen Zentren umfasst.