Brig Aufnahme

Ihr Spitaleintritt wird mit Ihrem behandelnden Arzt abgesprochen. Grundsätzlich erfolgen stationäre Aufnahmen eher am Nachmittag, ambulante morgens ab 07.00 Uhr.

Kommen Sie bitte zu dem mit Ihrem Arzt vereinbarten Termin zu unserer Patienten aufnahme im Erdgeschoss.

Nach Ihrer Anmeldung könnnen Sie ihr Zimmer beziehen oder nach Anweisung des Personals. Die Bezugspflegenden der Abteilung, welche Sie betreuen, stel-len sich Ihnen mit Namen und Funktion vor und informieren Sie im Aufnahme-gespräch über den Tagesablauf, den Stationsbetrieb, bevorstehende Eingriffe usw. Scheuen Sie sich nicht, Ihrem Behandlungsteam bereits beim Eintritt Ihre Anliegen, Wünsche oder Fragen mitzuteilen. Falls Sie eine so genannte Patien-tenverfügung besitzen, informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt frühzeitig darüber.

Falls Sie nüchtern eintreten müssen, beachten Sie bitte, dass Sie 6 Stunden vorher weder essen, trinken noch rauchen dürfen.

Wenn Sie notfallmässig eingeliefert werden, sind die Formalitäten auf ein Mini-mum beschränkt. Die notwendigen Unterlagen müssen jedoch nachträglich von Ihnen oder einem Angehörigen so rasch wie möglich bei der Patientenaufnahme eingereicht werden.

Viele hilfreiche Informationen und Tipps zu Ihrem Spitaleintritt und -aufenthalt finden Sie unter «Das Spitalzentrum Oberwallis von A bis Z» in dieser Broschüre.

Wichtige Informationen

  • Notwendige Dokumente

    Damit Ihre Aufnahme reibungslos abläuft, bringen Sie bitte Folgendes mit: 

    • Aufgebot oder Aufnahmeantrag Ihres behandelnden Arztes
    • Persönliche Ausweispapiere (Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung)
    • Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse oder Versicherung
    • Unfallschein der Unfallversicherung mit Schadennummer und Unfalldatum
    • Blutgruppenausweis
    • Blutzucker-Kontrollheft
    • Impfausweis
    • Allergiepass, falls vorhanden
    • Antikoagulationskarte, Medikamentenkarte, falls vorhanden
    • Allfällig vorhandene Arztzeugnisse, Röntgenbilder und Laborwerte

    Bei Geburten benötigen wir für das Zivilstandsamt zusätzlich folgende Dokumente: 

    • Schweizerinnen: Familienbüchlein
    • Ausländerinnen: Heiratsschein, Aufenthaltsbewilligung und Pässe beider Elternteile

    Ledige:

    • Personenstandsausweis der Frau
    • Vaterschaftsanerkennung des Mannes
  • Persönliche Gegenstände

    Hier ein paar Tipps, was Sie für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen sollten: 

    • Medikamente, die Sie einnehmen oder eine Liste davon
    • Toiletten-/ Kosmetikartikel
    • Bequeme, geschlossene Hausschuhe
    • Unterwäsche
    • Pyjama oder Nachthemd
    • Trainer, Hausanzug oder Morgenmantel
    • Bücher oder Zeitschriften
    • Kopfhörer, Handy

    Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse in den Patientenzimmern emp-fehlen wir Ihnen, nur die nötigsten persönlichen Gegenstände mitzunehmen. 

    Das Spital stellt Ihnen Handtücher und Waschlappen sowie Spitalhemden zur Verfügung. 

    Privatwäsche kann gegen Verrechnung gewaschen werden.

    Zahnprothesen, Hörgeräte, Brillen/Kontaktlinsen, Schmuck und Wertgegenstände sind stets sorgfältig aufzubewahren. Das Spital übernimmt im Falle eines Verlustes keine Haftung.

    Wenn nötig steht Ihnen unser Spitaltresor zur Verfügung. Wenn Sie dieses An-gebot nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei der Patientenaufnahme im Erdgeschoss.

  • Geld und Wertgegenstände

    Das Spital Wallis übernimmt keine Haftung im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.

    Wir bitten Sie, möglichst kein Geld und keine Wertgegenstände ins Spital mit-zunehmen. In Ausnahmefällen können Geld und Wertgegenstände am Schalter «Patientenaufnahme» in der Eingangshalle abgegeben und hinterlegt werden.

    Falls Sie notfallmässig eingeliefert werden, bitten wir Sie, Geld und Wertgegen-stände einem Angehörigen mitzugeben.

    Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflege-fachperson Ihrer Abteilung.

  • Kostenübernahme, Garantie und Kaution (Sicherheitsdepot)

    Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir für Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung ein. Wir empfehlen Ihnen, bereits vorgängig mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung zu klären, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung gedeckt ist. Wenn für Zuschläge von privaten Leistungen sowie für im Ausland wohnhafte Patienten keine Garantie zur Kostenübernahme einer Krankenkasse oder Versicherung vorliegt, ist eine Vorauszahlung in der Höhe der voraussichtlichen Kosten zu leisten.

    Allgemeine Abteilung

    • Von Patienten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Schweizer Kranken- versicherung haben, wird keine Kaution (eine bestimmte Geldsumme, die dem Spital als Sicherheit dient) verlangt.
    • Dasselbe gilt für Patienten, die im Besitze einer gültigen, vollumfänglichen Kostengutsprache sind.

    Ausländische Patienten aus der Europäischen Union

    • Es wird eine Kaution verlangt, falls Ihre Versicherung keine Zahlungsgarantie für die halbprivate bzw. private Abteilung vorweisen kann. 
      Die Kosten für die private und halbprivate Behandlung ist vollumgänglich durch den Patienten zu bezahlen, falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Auskünfte erhalten Sie bei der Patientenaufnahme unter der Nummer tel:027 604 20 12+41 (0)27 604 20 12.

    Ausländische Patienten von ausserhalb der Europäischen Union

    • Es wird eine Kaution verlangt.

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