Brig Aufnahme
Ihr Spitaleintritt wird mit Ihrem behandelnden Arzt abgesprochen. Grundsätzlich erfolgen stationäre Aufnahmen eher am Nachmittag, ambulante morgens ab 07.00 Uhr.
Kommen Sie bitte zu dem mit Ihrem Arzt vereinbarten Termin zu unserer Patientenaufnahme im Erdgeschoss.
Nach Ihrer Anmeldung oder nach Anweisung des Personals können Sie Ihr Zimmer beziehen. Die Bezugspflegenden der Abteilung, welche Sie betreuen, stellen sich Ihnen mit Namen und Funktion vor und informieren Sie im Aufnahmegespräch über den Tagesablauf, den Stationsbetrieb, bevorstehende Eingriffe usw. Zögern Sie nicht, Ihrem Behandlungsteam bereits beim Eintritt Ihre Anliegen oder Fragen mitzuteilen. Falls Sie eine sogenannte Patientenverfügung besitzen, informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt frühzeitig darüber.
Falls Sie nüchtern eintreten müssen, beachten Sie bitte, dass Sie 6 Stunden vorher weder essen, trinken noch rauchen dürfen.
Wenn Sie notfallmässig eingeliefert werden, sind die Formalitäten auf ein Minimum beschränkt. Die notwendigen Unterlagen müssen jedoch nachträglich von Ihnen oder einem Angehörigen so rasch wie möglich bei der Patientenaufnahme eingereicht werden.
Viele hilfreiche Informationen und Tipps zu Ihrem Spitaleintritt und -aufenthalt finden Sie in dieser Broschüre unter "Das Spitalzentrum Oberwallis von A bis Z".
Wichtige Informationen
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Notwendige Dokumente
Damit Ihre Aufnahme reibungslos abläuft, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aufgebot oder Aufnahmeantrag Ihres behandelnden Arztes
- persönliche Ausweispapiere (Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung)
- Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse oder Versicherung
- Unfallschein der Unfallversicherung mit Schadennummer und Unfalldatum
- Blutgruppenausweis
- Blutzucker-Kontrollheft
- Impfausweis
- Allergiepass (falls vorhanden)
- Antikoagulationskarte, Medikamentenkarte (falls vorhanden)
- allfällig vorhandene Arztzeugnisse, Röntgenbilder und Laborwerte
Bei Geburten benötigen wir für das Zivilstandsamt zusätzlich folgende Dokumente:
- Schweizerinnen: Familienbüchlein
- Ausländerinnen: Heiratsurkunde, Aufenthaltsbewilligung und Pässe beider Elternteile
Ledige:
- Personenstandsausweis der Frau
- Vaterschaftsanerkennung des Mannes
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Persönliche Gegenstände
Was Sie für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen sollten:
- Medikamente, die Sie einnehmen oder eine Liste davon
- Toiletten-/Kosmetikartikel
- bequeme, geschlossene Hausschuhe
- Unterwäsche
- Pyjama oder Nachthemd
- Trainer, Hausanzug oder Morgenmantel
- Bücher oder Zeitschriften
- Kopfhörer, Handy, Ladekabel oder USB-Kabel
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse in den Patientenzimmern empfehlen wir Ihnen, nur die nötigsten persönlichen Gegenstände mitzunehmen.
Das Spital stellt Ihnen Handtücher und Waschlappen sowie Spitalhemden zur Verfügung. Privatwäsche kann gegen Verrechnung gewaschen werden.
Zahnprothesen, Hörgeräte, Brillen/Kontaktlinsen, Schmuck und Wertgegenstände sind stets sorgfältig aufzubewahren. Das Spital übernimmt im Falle eines Verlustes keine Haftung.
Wenn nötig, steht Ihnen unser Spitaltresor zur Verfügung. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei der Patientenaufnahme im Erdgeschoss. -
Wertsachen
Das Spital Wallis übernimmt keine Haftung im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.
Wir bitten Sie, möglichst kein Geld und keine Wertgegenstände ins Spital mitzunehmen.
In Ausnahmefällen können Wertsachen am Schalter «Patientenaufnahme» in der Eingangshalle abgegeben und hinterlegt werden.Falls Sie notfallmässig eingeliefert werden, bitten wir Sie, Wertsachen einem Angehörigen mitzugeben.
Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflegefachperson Ihrer Abteilung. -
Kostenübernahme, Garantie und Kaution (Sicherheitsdepot)
Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir für Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz direkt bei deren Krankenkasse oder Versicherung ein.
Wir empfehlen Ihnen, bereits vorgängig mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung zu klären, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung gedeckt ist. Wenn für Zuschläge von privaten Leistungen sowie für im Ausland wohnhafte Patienten keine Garantie zur Kostenübernahme einer Krankenkasse oder Versicherung vorliegt, ist eine Vorauszahlung in der Höhe der voraussichtlichen Kosten zu leisten.
Allgemeine Abteilung
Von Patienten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Schweizer Krankenversicherung haben, wird keine Kaution (eine bestimmte Geldsumme, die dem Spital als Sicherheit dient) verlangt.
Dasselbe gilt für Patienten, die im Besitz einer gültigen, vollumfänglichen Kostengutsprache sind.Halbprivate und private Abteilung
Es wird eine Kaution verlangt, falls Ihre Versicherung keine Zahlungsgarantie für die halbprivate bzw. private Abteilung vorweisen kann.
Die Kosten für private und halbprivate Behandlungen sind vollumfänglich durch den Patienten zu bezahlen, falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.Auskünfte erhalten Sie bei der Patientenaufnahme unter der Telefonnummer +41 (0)27 604 20 14.
Ausländische Patienten aus der Europäischen Union
Es wird eine Kaution verlangt, falls Sie nicht im Besitz der gültigen europäischen Versicherungskarte sind.Ausländische Patienten von ausserhalb der Europäischen Union
Es wird eine Kaution verlangt.