Visp Aufnahme
Falls Sie im Vorfeld Fragen zu Ihrem bevorstehenden Spitalaufenthalt haben, helfen wir Ihnen unter der Telefonnummer +41 27 604 33 33 gerne weiter.
Ihr Spitaleintritt wird mit Ihrem behandelnden Arzt abgesprochen. Grundsätzlich erfolgen stationäre Aufnahmen eher am Nachmittag, ambulante morgens ab 07.00 Uhr.
Kommen Sie bitte zu dem mit Ihrem Arzt vereinbarten Termin zu unserer Patientenaufnahme im Erdgeschoss.
Nach Ihrer Anmeldung und diversen Formalitäten werden Sie von den Mitarbeitern der Abteilung abgeholt und in Ihr Zimmer begleitet. Die Bezugspflegenden der Abteilung, welche Sie betreuen, stellen sich Ihnen mit Namen und Funktion vor und informieren Sie im Aufnahmegespräch über den Tagesablauf, den Stationsbetrieb, bevorstehende Eingriffe usw. Scheuen Sie sich nicht, Ihrem Behandlungsteam bereits beim Eintritt Ihre Anliegen, Wünsche oder Fragen mit-zuteilen. Falls Sie eine so genannte Patientenverfügung besitzen, informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt frühzeitig darüber.
Wenn es heisst, dass Sie bei Spitaleintritt nüchtern sein müssen, dürfen Sie 6 Stunden vorher weder essen noch trinken noch rauchen.
Wenn Sie notfallmässig eingeliefert werden, sind die Formalitäten auf ein Minimum beschränkt. Die notwendigen Unterlagen müssen jedoch nachträglich von Ihnen oder einem Angehörigen so rasch wie möglich bei der Patientenaufnahme eingereicht werden.
Viele hilfreiche Informationen und Tipps zu Ihrem Spitaleintritt und -aufenthalt finden Sie unter «Das Spitalzentrum Oberwallis von A bis Z».
Wichtige Informationen
Notwendige Dokumente
Damit Ihre Aufnahme reibungslos abläuft, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aufgebot oder Aufnahmeantrag Ihres behandelnden Arztes
- Persönliche Ausweispapiere (Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung)
- Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse oder Versicherung
- Unfallkarte der Unfallversicherung, falls vorhanden
- Blutgruppenausweis
- Blutzucker-Kontrollheft
- Impfausweis
- Allergiepass, falls vorhanden
- Antikoagulationskarte, Medikamentenkarte, falls vorhanden
- Allfällig vorhandene Arztzeugnisse, Röntgenbilder und Laborwerte
Bei Geburten benötigen wir für das Zivilstandsamt zusätzlich folgende Dokumente:
- Schweizerinnen: Familienbüchlein
- Ausländerinnen: Heiratsschein, Aufenthaltsbewilligung und Pässe beider Elternteile
Ledige:
- Personenstandsausweis der Frau
- Vaterschaftsanerkennung des Mannes
Persönliche Gegenstände
Hier ein paar Tipps, was Sie für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen sollten:
- Toilettenartikel
- Bequeme, geschlossene Hausschuhe
- Unterwäsche
- Pyjama oder Nachthemd
- Trainer, Hausanzug oder Morgenmantel
- Medikamente, die Sie einnehmen oder eine Liste davon
- Bücher oder Zeitschriften, wenn Sie gerne lesen
- Kopfhörer, MP3-Player oder Disc-Man, wenn Sie ungestört Radio oder Ihre Musik hören möchten
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse in den Patientenzimmern empfehlen wir Ihnen, nur die nötigsten persönlichen Effekten mitzunehmen.
Das Spital stellt Ihnen Handtücher und Waschlappen sowie Spitalhemden zur Verfügung. Das Spital wäscht keine Privatwäsche.
Zahnprothesen, Hörgeräte, Brillen/Kontaktlinsen, Schmuck und Wertgegenstände sind stets sorgfältig aufzuräumen. Das Spital übernimmt im Falle eines Verlustes keine Haftung.
Wenn nötig steht Ihnen unser Spitaltresor zur Verfügung. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, melden Sie sich bitte am Empfang im Erdgeschoss.
Geld und Wertgegenstände
Das Spital Wallis übernimmt keine Haftung im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.
Wir bitten Sie, kein Geld und keine Wertgegenstände ins Spital mitzunehmen. In Ausnahmefällen können Geld und Wertgegenstände am Schalter «Patientenaufnahme» in der Eingangshalle abgegeben und hinterlegt werden.
Falls Sie notfallmässig eingeliefert werden, müssen Sie Geld und Wertgegenstände einem Angehörigen mitgeben.
Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflegefachperson Ihrer Abteilung.Kostenübernahme, Garantie und Kaution (Sicherheitsdepot)
Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung ein. Wir empfehlen Ihnen, bereits vorgängig mit Ihrer Kran-ken- oder Unfallversicherung zu klären, ob die von Ihnen gewünschte Behand-lung gedeckt ist. Wenn für Zuschläge von privaten Leistungen sowie für im Ausland wohnhafte Patienten keine Garantie zur Kostenübernahme einer Krankenkasse oder Versicherung vorliegt, ist eine Vorauszahlung in der Höhe der mutmasslichen Kosten zu leisten.
Allgemeine Abteilung
- Von Patienten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Schweizer Krankenversicherung haben, wird keine Kaution (eine bestimmte Geldsumme, die dem Spital als Sicherheit dient) verlangt.
- Dasselbe gilt für Patienten, die im Besitze einer Kostengutsprache sind.
Halbprivate und private Abteilung
- Es wird eine Kaution verlangt, falls Ihre Versicherung keine Zahlungsgarantie für die halbprivate bzw. private Abteilung vorweisen kann. Auskünfte erhalten Sie bei der Patientenaufnahme unter der Nummer +41 (0)27 604 20 12.
Ausländische Patienten aus der Europäischen Union
- Es wird eine Kaution verlangt, falls Sie nicht im Besitz der Europäischen Versicherungskarte sind.
Ausländische Patienten von ausserhalb der Europäischen Union
- Es wird eine Kaution verlangt.
Allgemeine Abteilung
Von Patienten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Schweizer Krankenversicherung haben, wird keine Kaution (eine bestimmte Geldsumme, die dem Spital als Sicherheit dient) verlangt.
Dasselbe gilt für Patienten, die im Besitze einer Kostengutsprache sind.