Ebola-Virus: Massnahmen des Spital Wallis

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass im Spital Wallis (HVS) ein Patient aufgenommen werden muss, der an Ebola erkrankt ist, hat die Abteilung Infektionskrankheiten gemeinsam mit der Generaldirektion und in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und dem Bundesamt für Gesundheit diese Möglichkeit analysiert.

So ist ein Warnsystem geschaffen worden, das die frühzeitige Entdeckung eines Verdachtsfalls, dessen koordinierte Betreuung durch die kantonalen und eidgenössischen Gesundheitsbehörden sowie den höchstmöglichen Schutz der Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung gewährleisten soll. Im Normalfall wird jeder verdächtige oder bestätigte Krankheitsfall, der aus Afrika zurückgeführt wird, in Genf hospitalisiert.

Das Virus und seine Übertragbarkeit

  • Eine infizierte Person in der Inkubationsphase, die noch keine Symptome aufweist, ist nicht ansteckend. Das Ebola-Virus wird erst beim Auftreten von Krankheitssymptomen übertragen. Zu Beginn des Auftretens der Symptome ist die Ansteckungsgefahr relativ gering.

  • Die Übertragung des Virus erfolgt über den Kontakt von Körperflüssigkeiten oder biologischem Material eines erkrankten Menschen (zum Beispiel: Blut, Stuhl, Erbrochenes, Sperma, Schweiss) mit der Schleimhaut oder mit einem verletzten Hautbereich (zum Beispiel bei einem Stich mit einer kontaminierten Nadel). Bisher wurden keine Übertragungen durch die Atemluft festgestellt.

Welche Patienten sind betroffen? Wen kann man kontaktieren?

  • Jeder Patient, der sich innerhalb der letzten 3 Wochen in betroffenen afrikanischen Ländern aufgehalten hat (gegenwärtig Guinea Conacry, Liberia, Sierra Leone) und Symptome einer Infektion zeigt, muss unverzüglich isoliert werden. Der Fall muss vom behandelnden Arzt sofort dem Bezugsarzt des Kantons gemeldet werden. Dieser Infektiologe, der für das HVS den Pikettdienst versieht, ist durchgehend erreichbar (Telefonnummern siehe unten). Er organisiert, je nach Kontext und in Absprache mit dem Kantonsarzt und dem BAG, die Betreuung des Patienten in einem Unterdruckraum in Sitten oder dessen Transfer in ein Universitätsspital.

  • Eine Person ohne Symptome, die sich aber in den letzten 3 Wochen in einem betroffenen Land aufgehalten hat, wird bis zum Ende dieser Frist von 3 Wochen (Höchstdauer der Inkubationszeit) unter Beobachtung gestellt.

Massnahmen des Spital Wallis

  •  Potenziell besonders betroffen sind sämtliche Notfallstationen sowie die Abteilungen Innere Medizin und Intensivpflege in Sitten. Sämtliche Notfallstationen des HVS verfügen über Schutzmaterial für den Transport des Patienten. In Sitten befindet sich ein Lager mit Material, das rasch verfügbar ist.
  • Die spezifische Schulung für den Gebrauch des Schutzmaterials wird direkt durch die Abteilung Infektionskrankheiten erfolgen, falls ein Fall auftreten sollte.
  • Informationssitzungen für das Pflegepersonal haben bereits stattgefunden und Referenzpersonen werden in den kommenden Tagen spezifisch geschult.
  • Ergänzende Untersuchungen werden nur in Sitten oder im Universitätsspital durchgeführt. Dort bestehen spezifische Verfahren. Gegebenenfalls werden sich der Infektiologe im Pikettdienst und eine in Infektionsprävention und -kontrolle spezialisierte Pflegefachfrau direkt nach Sitten begeben, um den Empfang und die Betreuung des Patienten zu unterstützen.

Gemäss sämtlichen internationalen Experten auf diesem Gebiet garantieren die Vorsichtsmassnahmen, wie sie im HVS getroffen worden sind, bei korrekter Anwendung die Integrität des Betreuungspersonals eines Patienten.

Nützliche Informationen

  • Sprechstunde Infektionskrankheiten: 027 603 48 63 (tagsüber)
  • Nacht- und Wochenenddienst: 027 603 40 00
  • Zusätzliche Informationen über das Ebola-Virus auf der Internetseite der WHO (auf französisch): <link http: www.who.int mediacentre factsheets fs103 fr _blank external-link-new-window un lien externe dans une nouvelle>www.who.int/mediacentre/factsheets/fs103/fr/