Seit der Ebola-Warnung, die Anfang August 2014 von der Weltgesundheitsorganisation ausgegeben wurde, koordiniert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Massnahmen für den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen. Das BAG verlangt namentlich, dass jeder Kanton in der Lage ist, Ebola-Verdachtsfälle zu erkennen und die betreffenden Personen zu betreuen, bis die Diagnose bestätigt ist, was unter Umständen mehr als 48 Stunden dauern kann. Sobald die Diagnose feststeht, wird der Patient in eines der fünf Schweizer Universitätsspitäler verlegt.
Im Wallis hat man für solche Fälle ein Dispositiv erarbeitet, dass es erlaubt, jederzeit einen Verdachtsfall mit den nötigen Schutzvorkehrungen ins Spital Sitten zu transportieren und dort provisorisch zu hospitalisieren. Bei der Übung vom 10. Dezember geht es darum, die Sicherheit der gesamten Betreuungskette zu evaluieren, mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit des involvierten Personals und die fachgerechte Versorgung des Patienten. In einem anschliessenden Debriefing werden dann die notwendigen Verbesserungen besprochen.