Angesichts der Feststellungen, die im Zusammenhang mit der Organisation und Leitung dieses Zentrums gemacht wurden, verlangt der Verwaltungsrat des HVS an seiner Sitzung vom 10. Februar 2015 konkrete Verbesserungsmassnahmen. Deshalb erteilte er der Generaldirektion den Auftrag, ihm einen Vorschlag zur Neuorganisation der Leitung des CHVR zu unterbreiten.
Im vollen Einverständnis mit dem Verwaltungsrat hat der Direktor des CHVR deshalb beschlossen, sich beruflich neu auszurichten. Was den ärztlichen Direktor angeht, wird ein Prozess in die Wege geleitet, damit seine Kompetenzen in einer anderen Funktion des HVS zum Tragen kommen. Der Pflegedirektor hingegen hat sich einverstanden erklärt, innerhalb des HVS andere Verantwortungen zu übernehmen. Die Leitung der Finanzdirektion bleibt unverändert. Sie wird im Rahmen der Umstrukturierung evaluiert. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der interimistische Direktor des Personalmanagement im November letzten Jahres beantragt hatte, von seiner Funktion freigestellt zu werden. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Der Verwaltungsrat möchte diesen Personen für ihren Einsatz im Rahmen der schwierigen Aufgabe danken, die sie innerhalb der Direktion des CHVR übernommen haben.
Die Mitarbeitenden, die direkt den Mitgliedern der jetzigen Direktion des CHVR unterstellt sind, wurden über die Beschlüsse informiert. Sie sind auch über die Anordnungen im Bild, die getroffen wurden, um die interimistische Leitung zu gewährleisten.
Der Verwaltungsrat und die Generaldirektion sind sich der komplexen Situation bewusst. Sie starten eine eingehende Analyse und eine partizipative Reflexion, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen, was die Organisation des CHVR, seine Funktionsweise, Strukturen und Prioritäten betreffen. Diese Reflexion wird durch die Schlussfolgerungen unterstützt, welche die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK-GNW) demnächst bekanntgeben wird.
Die Generaldirektion wird die gesamten Mitarbeitenden regelmässig über die Entwicklung dieser Umstrukturierung informieren, die bis Ende 2015 in Kraft treten sollte.