Der Gesamtarbeitsvertrag des Spital Wallis (HVS) sieht namentlich vor, dass sich die Vertragsparteien dazu bereit erklären „wichtige Fragen, die nach Ansicht der einen oder anderen Partei einer Prüfung bedürfen, gemeinsam zu besprechen und die geeignetste Lösung zu suchen“.
Trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes, hat das HVS während der gesamten Verhandlungsphase stets die gültigen Sozialbedingungen eingehalten. Daher ist es der Ansicht, dass es die nötigen Anstrengungen unternommen hat, um eine Einigung mit den Gewerkschaftsvertretern zu erzielen. Die vier Artikel, welche Bestandteil der laufenden Verhandlungen bildeten, würden keine Verschlechterung der direkten Lohnbedingungen für die Mitarbeitenden darstellen.
Unter strikter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist per 30. Juni hat das Spital Wallis die Vertragsgewerkschaften über die Auflösung dieses Gesamtarbeitsvertrages per 31. Dezember 2016 informiert. Die derzeitigen Lohn- und Sozialbedingungen bleiben bis Ende dieses Jahres in Kraft. Während diesem Zeitraum, möchte das Spital Wallis die Verhandlungen mit den Vertragsgewerkschaften fortsetzen, damit die Unterzeichnung eines neuen Gesamtarbeitsvertrages ins Auge gefasst werden kann.