Massnahmen für Spitalbesuche während der Coronavirus-Pandemie

Massnahmen für Spitalbesuche während der Coronavirus-Pandemie

Nach der vom Staatsrat am 20. November beschlossenen Lockerung des Besuchsverbots und in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Gesundheitsdepartements hat das Spital Wallis am 1. Dezember 2020 die Massnahmen betreffend Besuche in seinen Spitälern geändert.

Patientenbesuche sind von 13:00 bis 19:00 Uhr (gilt auch für Privatpatienten) für die Standorte des Spitalzentrum Oberwallis unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • jeder Patient darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen und dies in Absprache mit den Verantwortlichen der zuständigen Abteilung. Es dürfen sich gleichzeitig nicht mehr als zwei Besucher in einem Zimmer aufhalten.
  • jeder Besucher wird namentlich identifiziert;
  • der Besucher kann das Zimmer des Patienten betreten, nachdem er eine Zugangskarte nach Hinterlegung eines Gegenstücks erhalten hat, das am Ende des Besuchs zurückgegeben wird (Personalausweis...) ;
  • der Besuch dauert höchstens 30 Minuten; die Besucher dürfen keine Atemwegssymptome und/oder Fieber aufweisen;
  • innerhalb des Spitals müssen die geltenden Schutzmassnahmen (Händedesinfektion, Tragen der Maske und Einhaltung der Abstände) eingehalten werden;
  • bei Kurzaufenthalten (weniger als 4 Tage) sind Besuche zu vermeiden;
  • für COVID-Patienten, die auf der Intensivstation und Intermediate Care Unit behandelt sind, sollten Besuche mit den zuständigen Abteilungen vereinbaren.

Ausnahmen und besondere Bestimmungen sind für die Geburtsabteilung, für Patienten am Lebensende, für die Pädiatrie und abhängige Personen möglich. Die Modalitäten sind mit den Verantwortlichen der betreffenden Abteilungen zu besprechen.

Begleitende Personen

Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn dies für die Betreuung des Patienten notwendig ist.

Wenn die Situation dies erfordert, kann das Spital die Besuche einschränken oder verbieten.

Beim Eingang der Spitäler befinden sich Informations- und Kontrollpunkte.

Angesichts der oben genannten Einschränkungen wird empfohlen, Besuche bei nahen Familienangehörigen einzuschränken.

Die Cafeterien bleiben dem Spitalpersonal vorbehalten.

Für Patienten mit einem Termin für eine ambulante Sprechstunde

Patienten mit einem Termin für eine nicht dringende Sprechstunde oder Intervention, die Symptome wie Fieber und/oder Atemprobleme aufweisen, sind gebeten, die betreffende Abteilung anzurufen, bevor sie sich zum Spital begeben.