Aktuelle Situation Schweiz

Stand 5.3.2020

Massnahme des Bundes

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Massnahmen des Bundes.

Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.

Bestätigt in der Schweiz

5. März 2020:
In der Schweiz wurde der erste Todesfall vermeldet. Es handelt sich um eine 74-jährige Frau aus dem Kanton Waadt. Das BAG steht mit den Waadtländer Behörden in Kontakt.

4. März 2020, 17.15 Uhr:
Durch das Referenzlabor für neu auftretende Viruserkrankungen (NAVI) in Genf bestätigte Ansteckungen: 58 Personen

Alle Erkrankten sind isoliert. Die Gesundheitsbehörden benachrichtigen enge Kontaktpersonen.

Meldungen zu Erkrankungen: Kantone Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein

Negativ getestet mit Verdacht auf das neue Coronavirus (alle Laboratorien zusammengenommen): 2675 Personen

Mehrere Personen sind in Quarantäne. Sie müssen in ihrer Wohnung bleiben und den Kontakt zu anderen vermeiden.

Bund, Kantone und die Gesundheitsversorgung sind vorbereitet. 

  • Bei grippeähnlichen Symptomen werden die Tests auf das neue Coronavirus intensiviert.
  • Die Infoline ist täglich während 24 Stunden in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.
  • Einreisende und Pendler werden an den Grenzen und Flughäfen informiert, was sie tun sollen, wenn sie Symptome haben (Atembeschwerden, Husten oder Fieber).

Bei allen Massnahmen arbeitet der Bund eng mit den kantonalen Gesundheitsbehörden zusammen.

Keine Einreisebeschränkung in die Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Einschränkungen.