Der Staatsrat hat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie zu verstärken. Ab Montag, 31. August sind im Wallis das Tragen von Masken und die Bereitstellung von hydro-alkoholischen Lösungen für die Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäfte obligatorisch.
Der Staatsrat hat beschlossen, ab Montag 31. August, das Tragen von Masken und die Bereitstellung von hydro-alkoholischen Lösungen für Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäfte einschließlich Kioske, Tankstellenläden, Apotheken und Drogerien, Postämter und Agenturen, Banken, die Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern, Immobilienbüros, geschlossene Bereiche von Bahnhöfen und anderen Infrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie alle anderen Geschäfte anzuordnen. Das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Betriebe, die dem Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) unterstellt sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Falls keine Glasvorrichtung oder eine ähnliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, untersteht das Personal der oben genannten Läden und Geschäfte ebenfalls der Maskenpflicht. Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere aus medizinischen Gründen, keine Gesichtsmaske tragen können, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Mit dieser Massnahme will der Staatsrat die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einschränken. Die Zahl der Fälle hat in den letzten Wochen stetig zugenommen. Die Zahlen sind zurzeit nicht alarmierend, aber es müssen sämtliche Anstrengungen unternommen werden, um diesen Anstieg zu kontrollieren und so die Notwendigkeit schärferer Maßnahmen zu vermeiden. Das Tragen einer Maske ergänzt die Maßnahmen, die bereits zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Handhygiene und soziale Distanzierungsregeln müssen weiterhin strikt eingehalten werden.