Coronavirus (Covid-19) - Aufhebung der Massnahmen durch den Bundesrat

Der Kanton nimmt die Entscheidungen des Bundesrates zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung der Zahl an täglichen Neuinfektionen und Hospitalisierungen hat der Staatsrat beschlossen, die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen wie Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie für die Spitex-Pflege mindestens bis zum 30. April 2022 aufrechtzuerhalten.

Der Staat Wallis nimmt die Aufhebung der letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage durch den Bundesrat zur Kenntnis. Ab Freitag, den 1. April 2022 wird insbesondere die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben. Weiter hat der Bundesrat entschieden, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Auf kantonaler Ebene bleibt die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen weiterhin mindestens bis zum 30. April 2022 bestehen.

An seiner Sitzung vom 30. März 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufzuheben. Ab Freitag, den 1. April 2022 wird insbesondere die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben.

Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone. Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation. Der Staat Wallis wird im Rahmen dieser Konsultation Stellung beziehen.

Der Kanton nimmt die Entscheidungen des Bundesrates zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung der Zahl an täglichen Neuinfektionen und Hospitalisierungen hat der Staatsrat beschlossen, die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen wie Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie für die Spitex-Pflege mindestens bis zum 30. April 2022 aufrechtzuerhalten. Er empfiehlt dies ebenfalls in allen Räumlichkeiten, in denen sich Patienten aufhalten.

Die meisten in Zusammenhang mit der Pandemie stehenden kantonalen Bestimmungen werden auf niedriger Ebene beibehalten. Die Informationshotline (058 433 0 144) wird neu von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr erreichbar sein. Testkapazitäten bleiben im Spital Visp, Sitten und Martinach sowie in einigen Laboren, Arztpraxen und Apotheken angeboten (Liste der Teststandorte unter www.vs.ch/covid-19 verfügbar). Die Impfung wird zudem weiterhin empfohlen und ist auf Anmeldung möglich (https://vs.covid-vaccin.ch). Der Kanton hat zwar das im Rahmen der Krise eingesetzte Personal abgebaut, hält sich aber bereit, bei Bedarf die Kapazitäten rasch zu erhöhen, falls die Epidemie erneut ausbrechen sollte.

Trotz des Übergangs zur normalen Lage, bleibt die Eigenverantwortung entscheidend. Der Kanton Wallis empfiehlt der Bevölkerung Hygieneregeln auch künftig zu befolgen, den eigenen Gesundheitszustand zu überwachen und bei Auftreten von Symptomen einen Test zu machen.