Covid-Massnahmen ab dem 1. April 2022

Nach dem Entscheid des Bundesrats, ab dem 1. April sämtliche Schutzmassnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie des Coronavirus aufzuheben, hat die Covid-19-Direktion des Spital Wallis in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Kantons Wallis folgende Bestimmungen erlassen.

Tragen der chirurgischen Maske

  • Generell wird die Verpflichtung zum Tragen der Maske im Spital, insbesondere in Bereichen, in denen Patientinnen und Patienten empfangen werden (Abteilungen, Sprechstunden, ...) beibehalten, und zwar ebenfalls für die Besucherinnen/Besucher und dies mindestens bis zum 30. April 2022.
  • In den übrigen Bereichen, insbesondere Büros ohne Patienten, öffentliche Bereiche (Cafeterias, Kolloquiumsräume) und in den Labors wird die Verpflichtung zum Tragen der Maske aufgehoben.
  • Das Tragen einer Maske ist für Personen, die es wünschen, jederzeit erlaubt.

Kantinen und Cafeterias

  • Das Tragen der Maske ist nicht mehr obligatorisch.
  • Tische und Stühle können frei angeordnet werden.

Besuche

  • Die Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besucher sind aufgehoben.
  • Bei COVID-Patienten ist jeweils ein Besucher mit den üblichen Isolationsmassnahmen (Maske, Kittel und Händedesinfektion) erlaubt. Diese Besucher müssen sich am Eingang der Station melden.