Umsetzung Lohnsystem sowie Funktionsbewertung am Spital Wallis

Einige Aspekte des Ende 2020 vorgeschlagenen Lohnsystems wurden vom befragten Personal sowie von den Gewerkschaften als zu kompliziert eingestuft.

Das Spital Wallis verzichtet daher darauf, bestimmte geplante Änderungen am Vergütungssystem vorzunehmen. Die Gehaltstabelle wird also beibehalten. Auf dieser Grundlage fanden konstruktive Gespräche zwischen dem Spital Wallis und den Sozialpartnern statt, die schliesslich zu einem für alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnis und zu einer Vereinbarung geführt haben.

Neues Lohnsystem

Die Löhne der dem GAV unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben unverändert. Zudem bleibt die jährliche Lohnentwicklung weiterhin auf der Grundlage der 22 Erfahrungsanteile der derzeit gültigen Lohntabelle garantiert. Hingegen ist es vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2022 ein Lohnvergleich mit einer Auswahl von Krankenhäusern rund um das Spital Wallis sowie dem Benchmark der Firma Klingler Consulting eingeführt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass unser Vergütungssystem mit den Systemen der nächstgelegenen Spitäler in den Nachbarkantonen sowie mit ähnlichen Spitälern in der restlichen Schweiz vergleichbar und damit möglichst wettbewerbsfähig bleibt.

Funktionenbewertung

Die Einführung des Funktionsbewertungssystems erfolgt per 1. Juli 2022 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme der Ärzteschaft). Das neue Funktionsbewertungssystem wird künftig rund 360 Funktionen (bisher 80) in 10 verschiedenen Funktionsfamilien umfassen. Dies hat den Vorteil, dass eine präzisere und differenziertere Zuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht und mehr Transparenz geschaffen wird. Die Bewertung der Funktionen fördert somit den internen und externen Vergleich im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Vergütungsstrategie. Darüber hinaus bilden die Funktionen die Grundlage für die Personalbeschaffung und -entwicklung.