Laboratorium
027 603 48 52
Der hauptsächliche Beitrag der medizinischen Genetik (Vererbung) für den praktizierenden Arzt besteht darin, dass die Rolle von genetischen Variationen und von Mutationen unter den Ursachen von mehreren hundert Krankheiten eruiert und charakterisiert wird.
Es werden drei Kategorien von Krankheiten unterschieden, die hauptsächlich auf genetische Faktoren zurückzuführen sind:
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jeder Auftrag eines Arztes für eine molekulargenetische Analyse voraussetzt, dass dieser die betreffenden Indikationen kennt und den prädiktiven Wert der Resultate richtig beurteilen kann. Wenn der Arzt eine solche Analyse in Auftrag gibt, anerkennt er somit, dass er seinen Patienten in genetischer Hinsicht angemessen beraten hat und die verschiedenen Möglichkeiten für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung besprochen hat. Genetische Untersuchungen sind grundsätzlich nur bei volljährigen Personen erlaubt, die ihre Zustimmung erteilt haben. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) verlangt im Übrigen, dass präsymptomatische genetische Untersuchungen, die im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik oder zur Abklärung des Trägerstatus von (gesunden) Personen durchgeführt werden, vor und nach ihrer Durchführung von einer nicht- direktiven, fachkundigen genetischen Beratung begleitet sind. Das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden.
027 603 48 52